Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksachen 016/13024, 016/13038 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksachen 016/12255, 016/12599 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 170/09 (PDF)