Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 859. Sitzung am 12. Juni 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.