Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/9067 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes - Drucksache 18/8514 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.09.16
Erster Durchgang: Drucksache. 155/16 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:

"1. Nach § 9 Absatz 3 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

"Wenn für eine Region der nach § 12 Absatz 1 bekanntgegebene Wert der Zahlungsansprüche für das Jahr 2015 entsprechend Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 zur Einhaltung der regionalen Obergrenze linear angepasst wird, ist der Berechnung des Regionswerts 2016 ein Wert für die betroffene Region zu Grunde zu legen, der dem Wert des für diese Region nach § 12 Absatz 1 bekanntgegebenen Werts der Zahlungsansprüche für das Jahr 2016 entspricht, der im gleichen Verhältnis wie der Wert der Zahlungsansprüche für das Jahr 2015 linear angepasst ist." "

2. Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden die Nummern 2 und 3.