Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2015/566 und (EU) Nr. 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen

Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.