Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetzes

Punkt 32 der 900. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 2 (Stromsteuergesetz)

Der Bund und die Länder halten neben dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie zusätzliche Maßnahmen für erforderlich, damit der grundlegende Umbau der Energieversorgung gelingen kann.

Der Umbau der Energieversorgung muss so organisiert werden, dass Stromkunden bzw. Verbraucher nicht überfordert werden. Neben der Umweltfreundlichkeit und der Versorgungssicherheit hat die Bezahlbarkeit von Strom eine zunehmende Bedeutung.

Der Strompreis erhöhte sich für Haushaltskunden in den letzten 12 Jahren von 14 Cent je Kilowattstunde auf mittlerweile ca. 26 Cent. Wegen des weiteren Zubaus regenerativer Erzeugungskapazitäten, daraus resultierender zusätzlicher Investitionen in die Stromnetze und neue Kraftwerke, der Einführung zusätzlicher Umlagen wie die Haftungsumlage für die Anbindung der Offshore-Windkraftanlagen usw., werden die EEG-Umlage wie auch die Netzentgelte und damit die Strompreise weiter steigen.

Während die Stromerzeugung für rund 34 Prozent des Strompreises verantwortlich ist, machen staatliche Steuern und Umlagen (vor allem Mehrwertsteuer, EEG-Umlage, Stromsteuer, Konzessionsabgaben) mittlerweile über 45 Prozent des Strompreises aus. Hier muss die Politik ihrer Verantwortung gerecht werden.

Steigende Strompreise gefährden die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der mittelständischen und kleinen Unternehmen, die nicht von den Sonderregelungen für energieintensive Großverbraucher profitieren können. Die Stromsteuer in Deutschland ist um das 40fache höher als der europäische Mindeststeuerbetrag von 50 Cent je Megawattstunde.

Der Bundesrat fordert daher für die Umbauphase der Energieversorgung eine Absenkung der Stromsteuer in dem Maße, wie der Strompreis durch Abgaben, Umlagen sowie die Mehrwertsteuer angehoben wird. Ziel muss es sein, die finanziellen Mehrbelastungen der Unternehmen zu begrenzen. Die Strompreissteigerungen sollen durch eine Senkung der Stromsteuer wesentlich kompensiert werden. Eine Absenkung der Stromsteuer wird auch die privaten Haushalte entlasten.

Die Umstände, die zur Einführung der Stromsteuer im Jahr 1999 führten, haben sich seitdem wesentlich geändert. Einerseits hat sich der Strompreis seit dieser Zeit so erhöht, dass die Stromsteuer als zusätzlicher Erhöhungstatbestand für mehr Anreiz zum Stromsparen nicht mehr benötigt wird. Andererseits gibt es aufgrund der derzeit guten Lage am Arbeitsmarkt wieder Überschüsse in den Sozialkassen, die eine zusätzliche Finanzierung durch die Stromsteuer überflüssig machen.