Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
(Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG)

886. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2011

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf insgesamt

Der Bundesrat lehnt den Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG) ab.

Begründung:

Der Gesetzentwurf begegnet insbesondere aus fachlichen und finanzpolitischen Gründen sowie aus Gründen der Deregulierung erheblichen Bedenken. Nach Auffassung des Bundesrates begegnet er darüber hinaus verfassungsrechtlichen Bedenken.

Zu den Daten des amtlichen Vermessungswesens gehören die amtlichen Geobasisdaten. Amtliche Geobasisdaten sind u.a. die Daten der Digitalen Landschafts- und Geländemodelle, der Digitalen Orthophotos, des Landeskartenwerks sowie des geodätischen Raumbezugs. Die ausschließliche Aufgaben- und Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung, Führung und Bereitstellung dieser Daten liegt nach Artikel 30, 70 GG bei den Ländern. Dies war bisher zwischen Bund und Ländern unstrittig und wird durch die Beschlusslage der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), der drei Bundesressorts als Mitgliedsverwaltungen angehören, bestätigt. Aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen überlassen die Länder dem Bund kontinuierlich die amtlichen digitalen Geobasisdaten zur nichtkommerziellen Nutzung bei der Wahrnehmung seiner öffentlichen nationalen und internationalen Aufgaben.