Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates für ein starkes Wohngeld

Der Bayerische Ministerpräsident München, 18. September 2018

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates für ein starkes Wohngeld mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.

Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 970. Sitzung am 21. September 2018 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder

Entschließung des Bundesrates für ein starkes Wohngeld

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend einen Gesetzentwurf für ein starkes, treffsicheres, an die jeweiligen allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen angepasstes Wohngeld vorzulegen. Insbesondere sind neben einer Dynamisierung des Wohngelds auch eine deutliche Verbesserung der Wohngeldleistungen sowie die Anpassung und Erweiterung der Mietenstufen vorzusehen.

Die Länder sind insbesondere wegen der hälftigen Finanzierung des Wohngelds von Anfang an in den Abstimmungsprozess zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs einzubinden.

Begründung:

Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist eine der Kernfragen der Wohnungspolitik. Das Wohngeld hat einen wichtigen Stellenwert im System der wohnungspolitischen Instrumente. Mietaufwendungen binden immer größere Teile des verfügbaren Einkommens privater Haushalte. Angesichts steigender Mieten fällt es inzwischen auch Beziehern mittleren Einkommens schwer, sich angemessenen Wohnraum leisten zu können. Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessen und familiengerechten Wohnens ( § 1 Wohngeldgesetz). In Zeiten stark angespannter Wohnungsmärkte wird es diesem Zweck aus wohnungspolitischer Sicht jedoch nicht mehr ausreichend gerecht.

Die Auswirkungen der letzten Wohngeldreform im Jahr 2016 blieben hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere konnten die Leistungsverbesserungen mit der aktuellen Mietenentwicklung in manchen Regionen nicht Schritt halten.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen zeitnah und wirksam bei ihren Wohnkosten durch ein leistungsfähiges Wohngeld entlastet werden. Dazu ist eine umgehende Novellierung des Wohngelds erforderlich. Um es treffsicher auszugestalten, sind neben einer Dynamisierung des Wohngelds auch eine deutliche Verbesserung der Wohngeldleistungen, sowie die Anpassung und Erweiterung der Mietenstufen dringend erforderlich. Die substantielle Leistungsverbesserung muss in zwei Richtungen gehen: Zum einen bedarf es einer deutlichen Leistungsanhebung. Zum anderem müssen mehr Bürgerinnen und Bürger Wohngeld erhalten können.