Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung - Drucksachen 016/1780, 016/1852 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 4 wird wie folgt gefasst:

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Beschäftigtenschutzgesetz vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1406, 1412) außer Kraft."