Antrag des Landes Niedersachsen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 098/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates

COM (2018) 631 final; Ratsdok. 12143/18

Punkt 40 der 972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018

Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung nehmen:

Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen, die Zahl der europäischen Grenzschutzbeamtinnen und -beamten zu erhöhen und der Europäischen Grenz- und Küstenwache neue Zuständigkeiten zu verleihen.

Dass die EU stationäre Grenzkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft hat, ist eine große Errungenschaft. Ebenso wichtig ist es aber, einen gemeinsamen wirksamen Außengrenzschutz zu erreichen. Nur wenn man weiß, wer auf welchem Wege in die Union kommt, kann man daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Ein personelles Aufwachsen der Europäischen Grenz- und Küstenwache ist dafür zwingend notwendig. Allerdings steht die Wirksamkeit des Außengrenzschutzes unter der Voraussetzung, dass personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel für die entsprechenden Akteure bereitgestellt werden.

Es ist unbestritten, dass sich die Länder an dem personellen Aufwuchs der Europäischen Grenz- und Küstenwache angemessen beteiligen. Um dafür ausreichend Personal in den Ländern einstellen und schulen zu können, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Kosten für Personal und Ausstattung analog der Überlegungen zu einem sogenannten Stellenpool für die Teilnahme der Länder an polizeilichen Auslandseinsätzen zu übernehmen.