Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 130. Sitzung am 15. Oktober 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/6234 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksache 18/5865 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 wird dem § 2c Absatz 4 folgender Satz angefügt:

"Die Übermittlung des Auskunftsverlangens nach diesem Absatz an die Auskunftsverpflichteten und der erteilten Auskünfte an das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium erfolgt über die zuständigen Behörden der Länder."

2. In Nummer 2 wird dem § 9i Absatz 2 folgender Satz angefügt:

"Die Übermittlung des Auskunftsverlangens nach diesem Absatz an die Auskunftsverpflichteten und der erteilten Auskünfte an das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium erfolgt über die zuständigen Behörden der Länder."

3. Nummer 4 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 06.11.2015
Erster Durchgang: Drucksache. 260/15 (PDF)