Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zur Strategie der Europäischen Union für das dritte Treffen der Vertragsparteien des Århus-Übereinkommens in Riga, Lettland

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112095 - vom 13. Juni 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Mai 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das Århus-Übereinkommen am 30. Oktober 2001 in Kraft getreten ist,

B. in der Erwägung, dass im Juni 2008 der 10. Jahrestag des Übereinkommens begangen wird

C. in der Erwägung, dass das Århus-Übereinkommen von der Europäischen Gemeinschaft am 17. Februar 2005 ratifiziert wurde1 und mit einer Ausnahme von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist,

D. in der Erwägung, dass das Århus-Übereinkommen zurzeit 41 Vertragsparteien zählt,

E. in der Erwägung, dass das Parlament und der Rat bereits drei legislative Instrumente zur Umsetzung des Århus-Übereinkommens angenommen haben2 und dass die Annahme eines legislativen Instruments über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten noch immer durch den Rat blockiert wird3,

F. in der Erwägung, dass das Århus-Übereinkommen die Behörden und die Bürger besser befähigt, ihrer individuellen und kollektiven Verantwortung zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt für das Wohlergehen jetziger und künftiger Generationen nachzukommen und somit eine nachhaltige Entwicklung zu fördern,

G. in der Erwägung, dass das Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister4dazu beiträgt, die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, die Umweltbelastung zu verringern und die nachhaltige Entwicklung zu fördern,