Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2016
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO i.V.m. § 4 Absatz 2 HG

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 15. August 2016
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2016 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016.

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzel- plan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz lautHaushalts- plan 2016 T€bewilligteüber-/außer- planmäßige Ausgabe
T€
1234
04Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
0452Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
894 51Zuschüsse für Investitionen0324
Dringende investive Bauunterhaltungsmaßnahmen bei der Villa Massimo. Es wurden massive Schäden (Korrosion) an den Heiz- und Feuerlöschleitungen in allen Gebäuden festgestellt. Die überplanmäßige Ausgabe dient der notwendigen und sofort erforderlichen Erhaltung der denkmalgeschützten Substanz sowie der Verhinderung der Einstellung des Geschäftsbetriebes der Einrichtung.
05Auswärtiges Amt
0501Sicherung von Frieden und Stabilität
687 32Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland733.500400.000
Mehrbedarf zur Bewältigung der Flüchtlingssituation in Syrien und in den
Nachbarstaaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Mai 2016 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
06Bundesministerium des Innern
0601Gesellschaft und Verfassung
532 44Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus besonderen Anlässen,
insbesondere für Staatsakte, Staatsbegräbnisse und zentrale
Gedenkveranstaltungen156200
Mehrausgaben zur Finanzierung des Staatsaktes zum Gedenken an den verstorbenen ehemaligen Bundesminister Hans-Dietrich-Genscher.
0602IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung
812 14 aplErwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie
Software im Bereich der Informationstechnik
900
Erweiterung des Ersatz- und Servicepools von Änderungsterminals und
Fingerabdruckscannern der Bundesdruckerei zur Sicherstellung der Erstellung von
Ausweisdokumenten im Zusammenhang mit den stark gestiegenen
Flüchtlingszahlen. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer
Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung leitet sich ab aus § 78 Abs. 5
AufenthG i. V. m. § 4 Abs. 3 PAuswG und dem von BMI mit der Bundesdruckerei abgeschlossenen Betreibermodell.
15Bundesministerium für Gesundheit
1505Internationales Gesundheitswesen
532 04Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens
1.2341.800
Vorbereitung einer G 20-Gesundheitsministerkonferenz und insbesondere einer Übung zum globalen Gesundheitskrisenmanagement im Rahmen der deutschen G 20-Präsidentschaft 2017.
23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
2301Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit
687 06Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur400.000100.000
Mehrbedarf des Welternährungsprogramms zur Versorgung von syrischen
Flüchtlingen im Libanon und zur Bekämpfung von Fluchtursachen. Die
überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Mai 2016 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VEEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushalts-
plan 2016
T€
bewilligte
über-/außer
planmäßige
VE
T€
1234
12Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
1201Bundesfernstraßen
532 24 aplAusgaben für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühren503.218
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 275.477 T€
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 227.741 T€
Beauftragung der Toll Collect GmbH mit der technischen Umsetzung der
Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen entsprechend dem
Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vom 25. März 2015 (BT-Drs. 18/4460). Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Mai 2016 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)

Einzel- plan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushalts- plan 2016 T€über-/außer
planmäßige
Ausgabe
T€
1234
06Bundesministerium des Innern
0601Gesellschaft und Verfassung
532 44Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus besonderen Anlässen,
insbesondere für Staatsakte, Staatsbegräbnisse und zentrale
Gedenkveranstaltungen
15630
Mehrausgaben zur Finanzierung des Staatsaktes für den verstorbenen
Bundesminister a. D. Genscher, die Schaltung von Nachrufen für den
Bundesminister a. D. Westerwelle und den Bundesminister a. D. Rohde sowie die
Herstellung der Kondolenzbücher anlässlich des Staatsaktes für den
Bundeskanzler a. D. Schmidt. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.
0603Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene
532 14 aplBetrieb von besonderen Aufnahmeeinrichtungen49.750
Finanzierungsbedarf für den Betrieb von besonderen Aufnahmeeinrichtungen. Die
außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
Rechtsverpflichtung beruht auf einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommenen Beauftragung des Deutschen Roten Kreuzes für die Errichtung und den Betrieb von Warteräumen für Flüchtlinge. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.
12Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
1217Eisenbahnbundesamt
712 01Baumaßnahmen von mehr als 2.000.000 Euro im Einzelfall803
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Sie beruht auf Bauanträgen im Rahmen der Baumaßnahme zur Sanierung der
Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes, Frankfurt/Main. Das
Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.