Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines transatlantischen Partnerschaftsabkommens

Entschließung des Europäischen Parlaments über die Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines transatlantischen Partnerschaftsabkommens (2005/2056(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft ein Eckstein der Außenpolitik der Europäischen Union ist,

B. in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft auf gemeinsamen Werten wie Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit beruht, und dass diese Partnerschaft eine nachhaltige Wirtschaft und Entwicklung unterstützt; in der Erwägung, dass diese Werte bei allen künftigen Überlegungen im Zusammenhang mit den Grundlagen der transatlantischen Partnerschaft weiterhin eine wesentliche Rolle spielen werden; in der Erwägung, dass die USA aufgefordert werden müssen, die von der Europäischen Union geförderten und hoch gehaltenen Werte zu übernehmen, wie z.B. das Verbot der Todesstrafe und die Verteidigung des Internationalen Strafgerichtshofs,

C. in der Erwägung, dass Freiheit und Demokratie ungeachtet der teilweise divergierenden Interpretation der heutigen globalen Risiken und Bedrohungen weltweit zu fördern sind und diese gemeinsamen globalen Herausforderungen wie internationale Sicherheit, Beseitigung der Armut, Förderung der Entwicklung, Notwendigkeit weltweiter Abrüstungsbemühungen, Schutz der Menschenrechte, weltweite Gesundheitsrisiken, Umweltprobleme, die Frage der Energieversorgung, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und des organisierten Verbrechens sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen bewältigt werden müssen,

D. in der Erwägung, dass es im Interesse beider Partner ist, sich auf der Grundlage der bestehenden internationalen Verträge und der effektiven Arbeit der internationalen Institutionen, insbesondere der UN, im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, zusammen gemeinsamen Bedrohungen und Herausforderungen zu stellen,

E. in der Erwägung, dass es angesichts der Verantwortung beider Partner für die internationale Ordnung von wesentlicher Bedeutung ist, dass ihre Partnerschaft auf einer stabilen, nachhaltigen und belastbaren Grundlage für die Zusammenarbeit beruht,

F. in der Erwägung, dass es im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus notwendig ist, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, das Völkerrecht und die Verträge und Übereinkommen über die Menschenrechte und die Grundfreiheiten uneingeschränkt einzuhalten und anzuerkennen, und dass es wichtig ist, die Angemessenheit und die Notwendigkeit neuer und maßgeschneiderter Lösungen im Völkerrecht zu erörtern, mit denen besser auf die Herausforderung durch den internationalen Terrorismus reagiert werden kann, sowie neue rechtliche Mittel zur Bekämpfung der Bedrohung durch den Terrorismus, jedoch unter uneingeschränkter Berücksichtigung der oben erwähnten Rechte und Freiheiten,

G. in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft und die NATO für die kollektive Sicherheit äußerst wichtig sind, wie dies auch klar aus der Europäischen Sicherheitsstrategie ersichtlich ist,

H. in der Erwägung, dass die Institutionen der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten, die Vereinten Nationen und die breite Öffentlichkeit wiederholt die unverzügliche Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay gefordert und darauf gedrungen haben, dass alle Gefangenen nach den Grundsätzen des Völkerrechts behandelt werden und ihnen so rasch wie möglich ein faires und öffentliches Verfahren vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht gewährt wird,

I. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die USA in den Bereichen Handel (ca. 600 Mrd. EURan Waren und Dienstleistungen im Jahr 2003) und Investitionen (etwa 1,4 Billionen EU-Rim Jahr 2003) die größte bilaterale Partnerschaft der Welt bilden, wobei 14 Millionen Arbeitsplätze in der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten von den transatlantischen Handelsverbindungen abhängen (nach Aussage der Kommission),

J. in der Erwägung, dass die Agenda von Lissabon angesichts der starken wirtschaftlichen Interdependenz aufgrund der oben erwähnten Bindungen als Unterfangen angesehen werden sollte, Europa zu einer äußerst wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Wirtschaft zu machen, die der transatlantischen Partnerschaft durch eine Steigerung des Wachstums der Binnenmärkte wiederum zum Vorteil gereicht,

K. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten weiterhin von den Bürgern aus zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Visum verlangen, ohne dass dies auf Gegenseitigkeit beruht, darunter von neun der zehn Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, und dass sie dadurch die transatlantischen Bindungen beeinträchtigen, Ungleichheit zwischen EU-Bürgern festschreiben und ein mangelhaftes Vertrauen in die Visumbestimmungen der Europäischen Union erkennen lassen,

L. in der Erwägung, dass beide Partner derzeit die wichtigsten Unterstützungsgeber für den Nahen Osten und den Mittelmeerraum sind, wobei etwa 3 Mrd. EURvon der Europäischen Union und ungefähr 2,2 Mrd. USD von den USA jährlich an Beihilfen und Darlehen gezahlt werden; in der Erwägung, dass die friedliche Entwicklung demokratischer Gesellschaften im Nahen Osten, die die Menschenrechte achten und den politischen Pluralismus gewährleisten, das zentrale strategische Ziel der Außenpolitik der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten sein sollte; in der Erwägung, dass diese Unterstützung besser koordiniert und auf die Konfliktlösung, die Förderung der Demokratie und eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sein sollte,

M. in der Erwägung, dass der österreichische Vorsitz mit Nachdruck darauf hingewiesen hat, dass die parlamentarischen Vertreter und die Vertreter der europäischen und amerikanischen Bürgergesellschaft stärker an der transatlantischen Partnerschaft beteiligt werden müssen,

Allgemeiner Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und den USA

Politische Dimension des vorgeschlagenen Transatlantischen Partnerschaftsabkommens:
Aufbau einer "Aktionsgemeinschaft" für eine weltweite und regionale Zusammenarbeit

Sicherheits- und Verteidigungsfragen EU-USA

Wirtschaftliche und handelspolitische Dimension der Partnerschaft und Vollendung des transatlantischen Marktes bis 2015

Institutioneller Rahmen der Partnerschaft


1 ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 556.
2 ABl. C 34 E vom 7.2.2002, S. 359.
3 ABl. C 177 E vom 25.7.2002, S. 288.
4 ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 392.
5 ABl. C 69 E vom 19.3.2004, S. 124.
6 ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 640.
7 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0070.
8 ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 1043.
9 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 151.
10 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0529.
11 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0012.
12 EuGH 30.5.2006, verbundene Rechtssachen C-317/04 Europäisches Parlament/Rat und C-318/04 Europäisches Parlament/Kommission.
13 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0239.