Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 79 der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung
(Unabkömmlichstellungsverordnung - UkV)

der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen: