Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zu den "Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung vom 31.05.2016 zu den im Jahr 2017 zulässigen Fangmengen für Dorsch aus dem Bestand der westlichen Ostsee und den im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlichen Hilfen für die deutsche Kutter- und Küstenfischerei"

Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, den 1. September 2016

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zu den "Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung vom 31.05.2016 zu den im Jahr 2017 zulässigen Fangmengen für Dorsch aus dem Bestand der westlichen Ostsee und den im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlichen Hilfen für die deutsche Kutter- und Küstenfischerei" zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit dem Ziel der sofortigen Sachentscheidung in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016 aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sellering

Entschließung des Bundesrates zu den "Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung vom 31.05.2016 zu den im Jahr 2017 zulässigen Fangmengen für Dorsch aus dem Bestand der westlichen Ostsee und den im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlichen Hilfen für die deutsche Kutter- und Küstenfischerei"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, auf eine nachhaltige Bewirtschaftung des Dorschbestandes der westlichen Ostsee auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrages gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Fischereipolitik schrittweise bis spätestens 2020 hinzuwirken.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die zulässige jährliche Höchstfangmenge unter Berücksichtigung der Interessen der Erzeuger und sozioökonomischer Aspekte nur in dem Umfang verändert wird, der zur Erreichung des vorgenannten Zieles unbedingt erforderlich ist. Der Vermischung der Dorschbestänr westlichen und der östlichen Ostsee ist hinreichend Rechnung zu tragen.

Die Bundesregierung möge außerdem darauf hinwirken, dass bei der Festsetzung zulässiger Dorschentnahmemengen die europäische Freizeitfischerei in angemessenem Umfang berücksichtigt wird.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, schnellstmöglich zusammen mit den betroffenen Küstenländern und Vertretern des Sektors ein langfristiges Konzept zum Erhalt einer lebensfähigen Kutter- und Küstenfischerei einschließlich der dafür erforderlichen Infrastruktur an Land aufzustellen, welches der kulturellen sowie sozioökonomischen Bedeutung der Fischerei auch im Hinblick auf den Tourismus in den Küstenregionen angemessen Rechnung trägt. Dabei ist auch die Freizeitfischerei ausreichend zu berücksichtigen.

Um der Fischerei eine Zukunftsperspektive zu bieten und soziale Härten bei einer erheblichen Reduzierung des Fangaufwandes abzumildern, tritt der Bundesrat dafür ein, dass im Rahmen des langfristigen Konzeptes zum Erhalt der Kutter- und Küstenfischerei die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) bietet. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die erforderlichen Mittel zur Kofinanzierung der EU-Mittel in ausreichendem Umfang möglichst flexibel und unbürokratisch bereitzustellen.

Des Weiteren bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Schaffung der dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen einzusetzen.