Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu den "Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung vom 31.05.2016 zu den im Jahr 2017 zulässigen Fangmengen für Dorsch aus dem Bestand der westlichen Ostsee und den im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlichen Hilfen für die deutsche Kutter- und Küstenfischerei"

Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat stellt mit großer Besorgnis fest, dass sich der Dorschbestand der westlichen Ostsee seit Jahren weit unter den Zielwerten für eine nachhaltige Bewirtschaftung nach dem MSY (Maximum Sustainable Yield) - Ansatz befindet und sich die Aussichten der Erholung des Bestandes auf Grund des Ausfalls des Nachwuchsjahrgangs 2015 dramatisch verschlechtert haben.

Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, auf eine nachhaltige Bewirtschaftung des Dorschbestandes der westlichen Ostsee auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrages gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Fischereipolitik schrittweise bis spätestens 2020 hinzuwirken.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Anpassung der zulässigen jährlichen Höchstfangmenge sowohl im wissenschaftlich gebotenen Rahmen als auch unter Berücksichtigung der Interessen der Erzeuger (Fischereibetriebe, Erzeugerorganisationen und Genossenschaften) und sozioökonomischer Aspekte erfolgt. Der Vermischung der Dorschbestände der westlichen und der östlichen Ostsee ist hinreichend Rechnung zu tragen.

Die Bundesregierung möge außerdem darauf hinwirken, dass bei der Festsetzung zulässiger Dorschentnahmemengen die europäische Freizeitfischerei in angemessenem Umfang berücksichtigt wird.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, schnellstmöglich zusammen mit den betroffenen Küstenländern und Vertretern des Sektors ein langfristiges Konzept zum Erhalt einer lebensfähigen Kutter- und Küstenfischerei einschließlich der dafür erforderlichen Infrastruktur an Land aufzustellen, welches der kulturellen sowie sozioökonomischen Bedeutung der Fischerei auch im Hinblick auf den Tourismus in den Küstenregionen angemessen Rechnung trägt. Dabei ist auch die Freizeitfischerei ausreichend zu berücksichtigen.

Um der Fischerei eine Zukunftsperspektive zu bieten und soziale Härten bei einer erheblichen Reduzierung des Fangaufwandes abzumildern, tritt der Bundesrat dafür ein, dass im Rahmen des langfristigen Konzeptes zum Erhalt der Kutter- und Küstenfischerei die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Prämierung der zeitweiligen und endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen bietet. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die erforderlichen Mittel zur Kofinanzierung der EU-Mittel in ausreichendem Umfang möglichst flexibel und unbürokratisch bereitzustellen.

Des Weiteren bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Schaffung der dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen einzusetzen.