Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 über effiziente Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften und -verfahren im Dienste der Handelspolitik

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 über effiziente Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften und -verfahren im Dienste der Handelspolitik (2007/2256(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Zollunion eines der historischen Instrumente ist, auf dem die wirtschaftliche und politische Integration des europäischen Kontinents beruht,

B. in der Erwägung, dass die Begriffe Zollunion und gemeinsame Handelspolitik eine Wesenseinheit bilden,

C. in der Erwägung, dass die Ein- und Ausfuhrregeln und -verfahren der Europäischen Union nach wie vor eine wesentliche Rolle für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts spielen,

D. in der Erwägung, dass sich die gemeinsame Handelspolitik im Laufe der Jahre erheblich weiterentwickelt hat, was eine ständige Anpassung der Ein- und Ausfuhrregeln und -vorschriften erfordert,

E. in der Erwägung, dass die gemeinsame Handelspolitik nur funktionieren kann, wenn sie sich auf effiziente Vorschriften und Verfahren in den Bereichen Einfuhr und Ausfuhr von Waren gründet,

F. in der Erwägung, dass die Vereinfachung und Modernisierung der Ein- und Ausfuhrregeln und -vorschriften in der Europäischen Union und auf internationaler Ebene eine strategische Herausforderung mit Blick auf die handelspolitische Wettbewerbsfähigkeit darstellen,

G. in der Erwägung, dass die besonderen Probleme der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beim Verständnis der Zollregeln und -verfahren oft den Zugang dieser Unternehmen zum internationalen Handel erschweren und sie daran hindern, die Chancen der Globalisierung voll auszuschöpfen,

H. in der Erwägung, dass die korrekte Feststellung des Tarifs, des Ursprungs und des Werts der eingeführten Waren unerlässlich für die korrekte Anwendung des gemeinsamen Zolltarifs, der Zollpräferenzen, der Antidumping- und Antisubventions-Maßnahmen sowie einer ganzen Reihe von anderen handelspolitischen Instrumenten ist,

I. in der Erwägung, dass zu umständliche und langsame Zollvorschriften und -verfahren Hindernisse für den internationalen Warenaustausch darstellen und von den Wirtschaftsakteuren und insbesondere von den KMU zu den Haupthindernissen nichttarifärer Art für den Handel gezählt werden,

J. in Kenntnis der Tatsache, dass sich die Aufgaben des Zolls immer mehr von der - zwar wichtigen aber seit 20 Jahren stark rückläufigen - Erhebung der Zölle auf nichtzolltarifliche Maßnahmen - insbesondere Sicherheitsmaßnahmen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Markenpiraterie, Geldwäsche und Drogenhandel sowie Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzmaßnahmen - und auf die Erhebung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern bei der Einfuhr bzw. die Befreiung von diesen Steuern bei der Ausfuhr sowie selbstverständlich die Achtung der Handelspolitik der Union verlagern,

K. in Kenntnis der Bemühungen, die seit August 2004 im Rahmen der WTO und der Doha-Runde für die Aushandlung eines verbindlichen multilateralen Übereinkommens im Bereich der Erleichterung des Handels unternommen werden, sowie in Kenntnis der Schwierigkeiten vieler Entwicklungsländer, die in diesen Verhandlungen vorgeschlagenen Grenzmaßnahmen zu finanzieren,

L. in Erwägung der besonderen Schwierigkeiten von Entwicklungsländern bei der Einführung von effizienten Zollsystemen, insbesondere im Bereich der Infrastrukturen, der Ausrüstung sowie der Ausbildung und Unbestechlichkeit des Personals,

M. in der Erwägung, dass das wesentliche Ziel der Erleichterung des Handels mit dem nicht weniger wichtigen Ziel der Wirksamkeit der Kontrollen vereinbart werden muss,

N. in Erwägung der Bedenken im Zusammenhang mit der Sicherheit von Menschen und Gütern, die bei der Festlegung und Anwendung von Zollvorschriften und -verfahren eine immer größere Rolle spielen, insbesondere bei bestimmten großen Handelspartnern der Union,

O. in der Erwägung, dass die europäischen Verbraucherschutzstandards, insbesondere im Bereich Gesundheit und Sicherheit, auf alle Erzeugnisse anwendbar sein sollten, die auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, und zwar unabhängig von ihrem Ursprung,

P. in der Erwägung, dass die Abwicklung von Zolltransaktionen und die Kontrolle der Waren infolge des verstärkten Einsatzes von Informatik und anderer moderner Technologien erheblich effizienter und schneller vonstatten gehen,

Q. in der Erwägung, dass Interoperabilität als Voraussetzung für den Einsatz dieser Geräte sowie die Kosten, die den beteiligten Verwaltungen und den Wirtschaftsbeteiligten durch diesen Einsatz entstehen, berücksichtigt werden müssen,

R. in der Erwägung, dass im Vertrag über die Europäische Union bei den in seinem Artikel 3 Absatz 5 (der dem derzeitigen Artikel 2 Absatz 5 in der durch Artikel 1 Nummer 4 des Vertrags von Lissabon geänderten Fassung entspricht) aufgezählten neuen grundlegenden Zielsetzungen vorgesehen ist, dass die Union in ihren Beziehungen zur übrigen Welt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger beiträgt, und dass im Vertrag über die Europäische Union in Artikel 3 Absatz 2 (der dem derzeitigen Artikel 2 Absatz 2 in der durch Artikel 1 Nummer 4 des Vertrags von Lissabon geänderten Fassung entspricht) auch vorgesehen ist, dass die Union ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen bietet, in dem - in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen insbesondere in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen - der freie Personenverkehr gewährleistet ist,

S. in der Erwägung, dass die effektive Umsetzung der Zollvorschriften und -verfahren der Union auf dem Tätigwerden der einzelstaatlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten beruht wenn sie auch auf gemeinschaftlicher Ebene festgelegt und angenommen werden

T. in der Erwägung, dass die WZO durch die internationale Zusammenarbeit im Zollbereich eine wesentliche Rolle bei der Förderung des Handels spielt, Bedeutung der Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften und -verfahren

Tarifierung, Wert, Ursprung und wirtschaftliche Maßnahmen

Erleichterung des Handels

Neue Aufgaben für die Zollverwaltungen

Eine besorgniserregende Verschiebung in Richtung Sicherheit

Ein andauerndes Harmonisierungsdefizit