Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Unterstützung für den Sondergerichtshof für Sierra Leone

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone 2000 gemäß der Resolution 1315 des UN-Sicherheitsrats gemeinsam von den Vereinten Nationen und der Regierung von Sierra Leone geschaffen wurde, um die vor Gericht zu stellen, die schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen haben,

B. in der Erwägung, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone eine Reihe wichtiger Präzedenzen im Bereich der internationalen Strafverfolgung schafft, da er der erste internationale Gerichtshof ist, der aus freiwilligen Beiträgen finanziert wird, der in dem Land eingesetzt wurde, in dem die zur Last gelegten Verbrechen stattgefunden haben, und der - im Falle des ehemaligen liberianischen Präsidenten - Anklage gegen einen amtierenden afrikanischen Staatschef wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben hat,

C. in der Erwägung, dass das Mandat des Sondergerichtshofs für Sierra Leone 2010 endet und die Regierung Sierra Leones darauf hingewiesen hat, dass sie nicht in der Lage ist, die Urteile zu vollstrecken, die vom Sondergerichtshof für Sierra Leone verhängt wurden,

D. in der Erwägung, dass die Vollstreckung der Urteile ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Gerichtsbarkeit ist und für den Frieden und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in dem Land eine wichtige Rolle spielt,

E. in der Erwägung, dass es aus politischer, sicherheitspolitischer und institutioneller Sicht derzeit schwierig ist, die Verurteilten ihre Strafen in Sierra Leone selbst verbüßen zu lassen,

F. in der Erwägung, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone Abkommen mit Staaten wie dem Vereinigten Königreich, Schweden und Österreich geschlossen hat, um dafür zu sorgen, dass einige der Verurteilten zum Strafvollzug in diese Länder überstellt werden, sowie in der Erwägung, dass weitere Abkommen notwendig sind, um sicherzustellen, dass alle, die bereits verurteilt wurden oder sich noch vor Gericht verantworten müssen und gegebenenfalls verurteilt werden, ihre Strafen auch verbüßen,

G. in der Erwägung, dass die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um ein wirksames Vorgehen gegen die Nichtahndung von Straftaten ernsthaft untergraben würden, sollte es nicht gelingen, geeignete Vollzugseinrichtungen für die Schuldigen zu finden, die aufgrund der ungeheuerlichsten überhaupt vorstellbaren Verbrechen verurteilt wurden,

H. in der Erwägung, dass das Engagement gegen die Nichtahndung von Straftaten einer der Eckpfeiler der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union ist und dass die Völkergemeinschaft dafür verantwortlich ist, die eingesetzten Verfahren zur Feststellung der politischen Verantwortlichkeit zu unterstützen,

I. in der Erwägung, dass andere Strafgerichts- oder Gerichtshöfe, wie der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien oder der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda ganz ähnlichen Problemen gegenüberstehen, sowie in der Erwägung, dass andere internationale Institutionen wie der Internationale Strafgerichtshof, der Sondergerichtshof für Libanon oder die Außerordentlichen Kammern der Gerichte Kambodschas voraussichtlich in absehbarer Zeit mit demselben Problem konfrontiert sein werden, wenn die Staaten sich nicht stärker für die Durchsetzung der internationalen Rechtsprechung einsetzen,

J. in der Erwägung, dass die internationalen Gerichts- und Strafgerichtshöfe in jedem Fall eine wichtige Rolle für den Frieden und die Gerechtigkeit in den betreffenden Regionen spielen und sich ausnahmslos dafür einsetzen, ein dauerhaftes Vermächtnis zu hinterlassen und in den Regionen, in denen die Verbrechen verübt wurden, einen Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu leisten,