928. Sitzung des Bundesrates am 28. November 2014
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
- 2. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Bezeichnung "Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten - dahingehend zu ändern, dass auch aus Algen gewonnene "
Kraftstoffe und andere fortschrittliche Biokraftstoffe eingeschlossen werden, eine geeignete Formulierung zur Be- und Kennzeichnung solcher Kraftstoffe aufzunehmen und im Rahmen der Normung die Grundlagen zur Definition dieser Kraftstoffe legen zu lassen.
Die Bundesregierung wird darum gebeten, entsprechende Änderungen bei der nächsten Novellierung der Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV) vorzunehmen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Bezeichnung "Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten -" suggeriert, dass dieser Kraftstoff nur aus ölhaltigen Saaten hergestellt werden kann, tatsächlich kann dieser Kraftstoff aber auch aus anderen ölhaltigen Pflanzenteilen produziert werden. Auch die künftig mögliche Nutzung von z.B. Algenölen wäre durch die Bezeichnung für den Anwender nicht ersichtlich.