Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur humanitären Lage der Bewohner des Lagers Ashraf

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das im Nordirak gelegene Lager Ashraf in den 80er Jahren für Mitglieder der iranischen Oppositionsbewegung Organisation der Volksmudschaheddin Irans (PMOI) eingerichtet worden war,

B. in der Erwägung, dass die US-amerikanischen Truppen in Irak die Bewohner des Lagers Ashraf im Jahr 2003 entwaffneten und ihnen Schutz boten, nachdem sie nach den Genfer Konventionen zu "geschützten Personen" erklärt worden waren,

C. in der Erwägung, dass der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte die irakische Regierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2008 nachdrücklich aufgefordert hat, die Bewohner des Lagers Ashraf vor Abschiebung, Ausweisung oder zwangsweiser Rückführung, die einen Verstoß gegen den Grundsatz des Non-Refoulement darstellen würde, zu schützen und auf jegliche Maßnahme zu verzichten, die ihr Leben oder ihre Sicherheit gefährden würde,

D. in der Erwägung, dass die Kontrolle über das Lager Ashraf nach dem irakisch-US-amerikanischen Abkommen über die Rechtsstellung der Truppen mit Wirkung vom 1. Januar 2009 den irakischen Sicherheitskräften übertragen wurde,

E. in der Erwägung, dass sich die staatlichen Stellen jüngsten Erklärungen des irakischen nationalen Sicherheitsberaters zufolge angeblich mit der Absicht tragen, die weitere Anwesenheit der Bewohner des Lagers Ashraf allmählich "untragbar" zu machen, und in der Erwägung, dass er angeblich auch ihre Ausweisung/Auslieferung und/oder ihre zwangsweise Umsiedelung innerhalb Iraks erwähnt hat,