Unterrichtung durch das Europäische Parlament Erklärung des Europäischen Parlaments zu rheumatischen Erkrankungen

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 310843 - vom 30. Juni 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 5. Juni 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass es sich bei rheumatischen Erkrankungen um chronische Beschwerden handelt, die Schmerzen, Leid und Behinderung verursachen,

B. in der Erwägung, dass 30% bis 40% der Bevölkerung Symptome des Bewegungsapparats aufweisen und dass von diesen Symptomen über 100 Millionen Menschen in Europa betroffen sind,

C. in der Erwägung, dass rheumatische Erkrankungen die Hauptursache für die Invalidität und Frühberentung von Arbeitnehmern sind,

D. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge die über 65 Jahre alten Menschen bis 2030 ein Viertel der europäischen Bevölkerung ausmachen werden und dass die meisten Menschen, die über 70 Jahre alt sind, chronische oder wiederkehrende rheumatische Symptome aufweisen,

E. in der Erwägung, dass die Festlegung einer Sozial- und Gesundheitspolitik, die auf einer Analyse der Bedürfnisse der an rheumatischen Erkrankungen leidenden Menschen basiert, die mit diesen Erkrankungen verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Kosten (1% bis 1,5% des Bruttonationaleinkommens in den Industrieländern) verringern würde,

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