Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gipfeltreffen EU-Russland in Sotschi am 25. Mai 2006

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. Juni 2006 angenommen.

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3348 - vom 6. Juli 2006.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand ganz Europas von wesentlicher Bedeutung sind,

B. in der Erwägung, dass beide Seiten die Bedeutung der strategischen Partnerschaft EU-Russland wie auch ihre Absicht betonen, ihre Zusammenarbeit in Europa und anderswo auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und gemeinsamer Werte, insbesondere Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, weiter auszubauen,

C. in der Erwägung, dass auf dem Gipfeltreffen EU-Russland in St. Petersburg im Mai 2003 beschlossen wurde, vier gemeinsame Räume zu vereinbaren, nämlich einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen Raum der äußeren Sicherheit und einen Raum der Forschung, Bildung und Kultur, die dem gemeinsamen Wirtschaftsraum, der zwei Jahre zuvor vereinbart worden war, hinzugefügt wurden; in der Erwägung, dass beide Seiten die bislang erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der vier gemeinsamen Räume überprüft haben,

D. unter Hinweis darauf, dass insbesondere im Energiebereich die Beziehungen auf der Basis von Transparenz und verbesserter Regierungsführung für diesen Sektor, Zuverlässigkeit der Versorgung, nichtdiskriminierende Verwendung von Transiteinrichtungen und eines günstigeren Klimas für weitere Investitionen ausgebaut werden müssen,

E. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union nach ihrer letzten Erweiterung stark für die Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik als einer der Hauptprioritäten ihres außenpolitischen Handelns engagiert, woraus sich ein weitergehendes Engagement bei der Lösung von Konflikten in Transnistrien und im Südkaukasus ergibt; in der Erwägung, dass die Europäische Union und Russland eine gemeinsame Verantwortung tragen, um friedliche Lösungen von Konflikten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft herbeizuführen,

F. unter Hinweis auf die ständigen und wachsenden Besorgnisse über die Schwächung der Demokratie in Russland, die verschärfte staatliche Kontrolle der Medien, das sich verschlechternde Klima für Nichtregierungsorganisationen (NRO), die verstärkte politische Kontrolle der Justiz, die wachsenden Schwierigkeiten für die politische Opposition zu arbeiten, und andere Maßnahmen, die die Macht des Kremls beträchtlich gestärkt haben,

G. in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit erfolgen sollte, um Demokratie, Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft zu festigen, insbesondere durch gemeinsame Aktivitäten zur Einführung von Demokratie und Achtung elementarer Menschenrechte in Belarus,

H. in der Erwägung, dass die Russische Föderation seit Mai 2006 den rotierenden Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates innehat; in der Erwägung, dass Russlands erste Priorität für seinen Vorsitz gemäß der Vorstellung von Außenminister Sergej Lawrow darin besteht, die nationalen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte zu stärken, die Menschenrechtserziehung auszubauen und die Rechte der nationalen Minderheiten auszuweiten,

Menschenrechtsdialog


1 ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.
2 ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 182.
3 ABl. C 226 E vom 15.9.2005, S. 224.