Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zu einem Vertrag über den Waffenhandel: Festlegung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3509 - vom 10. Juli 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Juni 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. Erfreut darüber, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 6. Dezember 2006 die Resolution 061/89 "Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel" mit der überwältigenden Unterstützung von 153 Staaten verabschiedet hat, was als Zeichen einer starken weltweiten politischen Überzeugung gewertet werden kann, dass die Zeit reif ist, dem verantwortungslosen Waffenhandel ein Ende zu setzen,

B. mit der Feststellung, dass der UN-Generalsekretär in einem ersten Schritt die Auffassungen der Mitgliedstaaten zur Durchführbarkeit, zum Anwendungsbereich und zum Entwurf der Parameter eines umfassenden, bindenden Rechtsinstruments zur Aufstellung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen einholen soll,

C. in der Erwägung, dass die Regierungen von etwa 100 Ländern ihre Standpunkte dargelegt haben, und dass die UN-Abteilung für Abrüstungsfragen darauf hingewiesen hat, dass Beiträge, die vor dem 20. Juni 2007 eingehen, in den Bericht des UN-Generalsekretärs aufgenommen werden, der dem UN-Komitee für Abrüstung im Oktober 2007 vorgelegt werden soll, während Beiträge von Staaten, die diese Frist nicht einhalten, immer noch als Addendum zu diesem Bericht aufgenommen werden können,

D. in der Erwägung, dass der Generalsekretär gemäß Resolution 061/89 auch beauftragt wird, 2008 eine Gruppe von Regierungssachverständigen einzusetzen, die die Durchführbarkeit, den Anwendungsbereich und den Entwurf der Parameter eines umfassenden, bindenden Rechtsinstruments zur Aufstellung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen prüfen soll,

E. in der Erwägung, dass ein positiver Ausgang dieses Konsultationsprozesses von wesentlicher Bedeutung ist, da er die Grundlagen für die zukünftigen Verhandlungen über den Vertrag schaffen wird,

F. bekräftigend dass, solange diese Verhandlungen nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden, der verantwortungslose Transfer von Waffen weiterhin unannehmbares menschliches Leid verursachen und bewaffneten Konflikten, Instabilität, Terrorangriffen, verantwortungsloser Regierungsführung und Korruption sowie schweren Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und das internationale humanitäre Recht Vorschub leisten und verschärfen und die nachhaltige Entwicklung untergraben wird,

G. überzeugt davon, dass die Staaten, um das Ergebnis dieser Verhandlungen nicht zu gefährden, nicht zulassen dürfen, dass zuvor vereinbarte Waffenembargos von den Parteien bewaffneter Konflikte und skrupellosen Waffenlieferanten missachtet und verhöhnt werden,

H. in Würdigung der von Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführten zahlreichen Kampagnen und Initiativen, die von ihm unterstützt werden,