Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) Finanzplan des Bundes 2008 bis 2012

Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 gemäß Artikel 110 Abs. 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2008 bis 2012 gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: