Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 21. Juni 2007 zu den Entwicklungen in den Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (2007/2067(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3509 - vom 10. Juli 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Juni 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Jahresberichte der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, ihre Vergleichsberichte über rassistisch motivierte Straftaten sowie ihre beiden jüngsten Berichte über Antisemitismus und Islamfeindlichkeit gezeigt haben, dass rassistisch motivierte Straftaten ein anhaltendes, dauerhaftes Problem in allen Mitgliedstaaten darstellen; Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2004 über 9 Millionen Menschen Opfer rassistisch motivierter Straftaten,

B. in der Erwägung, dass das Jahr 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle erklärt wurde und dass es in diesem Jahr angebracht ist, besondere Anstrengungen bei der Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung zu unternehmen,

C. in der Erwägung, dass ein Gleichgewicht zwischen der Achtung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gewahrt werden muss,

D. in der Erwägung, dass eine Strafrechtspolitik in diesem Bereich zwar wünschenswert ist, das Strafrecht in einer auf Rechten und Freiheiten gegründeten Kultur jedoch immer nur das äußerste und letzte Mittel ist; in der Überzeugung, dass die Gesetzgebung in diesem Bereich allen auf dem Spiel stehenden Werten und besonders dem Konflikt zwischen freier Meinungsäußerung und dem Recht jedes Einzelnen auf Gleichberechtigung und Achtung gebührend Rechnung tragen muss,

E. in der Erwägung, dass die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit geschützt werden sollte, sofern nicht von ihr Gebrauch gemacht wird, um zu Gewalttaten und Hass aufzurufen, zu gesetzwidrigen Handlungen anzustiften oder solche zu verursachen oder wahrscheinlich zu verursachen,

F. in der Erwägung, dass zwar alle Mitgliedstaaten über Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verfügen, dass diese aber große Unterschiede aufweisen, die deutlich machen, dass ein gewisses Maß an Harmonisierung auf europäischer Ebene notwendig ist, um sicherzustellen, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit über die Grenzen hinweg und in Europa im Allgemeinen wirksam bekämpft werden,

G. in der Erwägung, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der gesamten Europäischen Union entschlossen bekämpft werden müssen, in erster Linie durch Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen und einen unermüdlichen sozialen und politischen Diskurs, in dem die Argumente, die zu ihren Gunsten vorgebracht werden, entlarvt und ihre Befürworter isoliert werden,

H. in der Erwägung, dass der Rat "Justiz und Inneres" nach sechsjährigen Verhandlungen auf seiner Tagung vom 19. April 2007 zu einer politischen Einigung über den Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gelangt ist,

I. in der Erwägung, dass diese politische Einigung das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen ist und den Ausgangspunkt für die Schaffung weitergehender europäischer Rechtsvorschriften in diesem Bereich darstellen muss,

J. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seinen oben genannten Standpunkt am 4. Juli 2002 angenommen hat, dass dieser jedoch auf dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission aus dem Jahre 2001 beruhte und dass die politische Einigung vom 19. April 2007 das Ergebnis mühsamer Verhandlungen ist und sich deshalb der ursprüngliche Text der Kommission grundlegend geändert hat, weshalb das Europäische Parlament auf der Grundlage dieses neuen Textes erneut konsultiert werden muss,

K. unter erneutem Hinweis darauf, dass die Annahme dieses Rahmenbeschlusses die Aufhebung der Gemeinsamen Maßnahme zur Folge haben wird und er deshalb nicht weniger als die bisherige Maßnahme beinhalten sollte,