Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem G20-Gipfeltreffen vom 2. April 2009 in London

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Welt immer tiefer in eine Rezession hineingerät, deren Auswirkungen wohl kein Land und keinen Wirtschaftszweig verschonen werden; in der Erwägung, dass die Wirtschaftskraft 2009 weltweit in raschem Niedergang begriffen ist und 2010 auch den optimistischsten Voraussagen nach nur eine langsame Erholung zu erwarten ist,

B. in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Finanzkrise auf die reale Wirtschaft zu außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umständen geführt haben, die zügige, gezielte, befristete und angemessene Maßnahmen und Entscheidungen erfordern, damit Lösungen für eine bislang ungekannte globale Wirtschaftslage und Beschäftigungssituation gefunden werden können,

C. in der Erwägung, dass das mangelnde Vertrauen in die Finanz- und Kapitalmärkte, die zunehmende Arbeitslosigkeit und der schrumpfende Welthandel die wichtigsten Herausforderungen bei der Bekämpfung des Abschwungs der weltweiten und europäischen Wirtschaft darstellen,

D. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Rezession als Chance zur Förderung der Ziele von Lissabon und Göteborg und der globalen Verpflichtung zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Klimawandel und zur Verringerung des Energieverbrauchs genutzt werden sollte,

E. in der Erwägung, dass der Globale Plan für Wiederaufschwung und Reform (Globaler Plan) folgende Ziele beinhaltet: 1) Wiederherstellung von Vertrauen, Wachstum und Arbeitsplätzen, 2) Sanierung des Finanzsystems zur Wiederbelebung der Kreditvergabe, 3) verstärkte Finanzmarktregulierung und Wiederherstellung von Vertrauen, 4) Finanzierung und Reform der internationalen Finanzinstitutionen zur Überwindung der Krise und zur Vorbeugung künftiger Krisen, 5) Förderung des Welthandels und der weltweiten Investitionen sowie Förderung des Wohlstands und Bekämpfung von Protektionismus und 6) Verwirklichung eines integrativen, ökologisch ausgerichteten und nachhaltigen Wiederaufschwungs,

F. in der Erwägung, dass eine internationale Koordinierung von wesentlicher Bedeutung sowohl für die Wiederbelebung als auch für den Wiederaufbau der Weltwirtschaft ist,

G. in der Erwägung, dass sich die Mitgliedschaft im Euroraum nachweislich positiv auf die wirtschaftliche Stabilität in den entsprechenden Mitgliedstaaten ausgewirkt hat, was ihren Bemühungen um die Einhaltung der Kriterien von Maastricht und des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie dem ihren Volkswirtschaften gebotenen Schutz vor Währungsschwankungen zu verdanken ist,

H. in der Erwägung, dass sich mehrere Mitgliedstaaten ernsthaften Zahlungsbilanzschwierigkeiten gegenübersehen und einige von ihnen sich mit dem Ersuchen um Beistand an IWF und die Europäische Union wenden mussten,< /p>

I. in der Erwägung, dass die Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere die Beseitigung von extremer Armut und Hunger, der Zusammenarbeit der AKP-Staaten und der Europäischen Union im Rahmen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou zugrunde liegen müssen,

J. in der Erwägung, dass eine Reihe von Geberländern infolge der Finanzkrise ihren Finanzbeitrag zu der öffentlichen Entwicklungshilfe für Entwicklungsländer reduziert haben und damit die Bemühungen um die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele gefährden,

K. in der Erwägung, dass die AKP-Länder von Warenexporten abhängen, die mehr als 50 % ihrer Deviseneinkünfte ausmachen, und dass sich die Finanzkrise in sinkenden Ausfuhren aus und Überweisungen in viele Entwicklungsländer, einem eingeschränkten Zugang zu Krediten, verminderten Auslandsdirektinvestitionen und dem Verfall der Rohstoffpreise niederschlägt,

L. in der Erwägung, dass Offshore-Finanzzentren derart agieren, dass die Möglichkeit zur missbräuchlichen Umgehung von Steuer- und Finanzvorschriften und zur Steuerhinterziehung geboten ist,

M. in der Erwägung, dass der Welthandel durch den Mangel an Krediten und Finanzmitteln und das generelle Schrumpfen der Weltwirtschaft langsamer wächst,

N. in der Erwägung, dass eine starke multilaterale Zusammenarbeit erforderlich ist, damit es nicht zu protektionistischen Maßnahmen kommt, die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgerufen werden könnten,

Allgemeine Anmerkungen

Wiederherstellung von Wachstum und Beschäftigung

Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung

Stärkung unserer globalen Finanzinstitutionen

Widerstand gegen Protektionismus und Förderung von Handel und Investitionen weltweit

Sicherung eines fairen und nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs für alle