Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen
(Gentechnik- Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV)

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 11. Juli 2008 zu der o.g. Entschließung* des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:

Mit Entschließung vorn 30.11.2007 - Drucksache. 563/07(B) HTML PDF - hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, mit einer Verordnung sicherzustellen, dass die Belange der Imkerei beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen angemessen berücksichtigt werden (s.u. Ziff. 1). Außerdem hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Vermeidung von Auskreuzungen aus Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Kulturen zum Zwecke der Vermehrung von konventionellem oder ökologischem Saatgut in die Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen oder entsprechende saatgutrechtliche Vorschriften aufzunehmen (s.u. Ziff. 2). Ferner hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, inwieweit Nachbarfelder, bei denen nach § 16b Abs. 1 Satz 2 GenTG von den Vorgaben der guten fachlichen Praxis abgewichen worden ist, in die Überwachung nach § 10 GenTPflEV einbezogen werden sollten, bzw. inwieweit der Bewirtschafter von solchen Nachbarflächen mit den Pflichten nach § 10 und 12 GenTPflEV belastet werden soll (s.u. Ziff. 3).

Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: