Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank

Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: