Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 118. Sitzung am 17. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache19/14115 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes - Drucksache 19/13441 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 08.11.19
Erster Durchgang: Drucksache. 370/19 (PDF)