Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zum Inkrafttreten des Übereinkommens über Streumunition (CCM) und zur Rolle der EU

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 108845 - vom 21. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Juli 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das CCM seit dem 3. Dezember 2008 in Oslo und anschließend bei den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung aufliegt und am ersten Tag des sechsten Monats nach der 3 0. Ratifizierung - also am 1. August 2010 - in Kraft treten wird,

B. in der Erwägung, dass Streumunition der im CCM enthaltenen Definition zufolge Submunition (Sprengkörper) enthält und so konzipiert ist, dass diese Munitionseinheiten, die jeweils weniger als 20 kg wiegen, verstreut oder freigesetzt werden,

C. in der Erwägung, dass das CCM den Einsatz sowie die Herstellung, Lagerung und Verbringung von Streumunition als Waffenkategorie verbieten wird,

D. in der Erwägung, dass das CCM die Vernichtung der Bestände an derartiger Munition durch die Vertragsstaaten vorschreiben wird,

E. in der Erwägung, dass durch das CCM ein neuer humanitärer Standard für die Unterstützung der Opfer festgesetzt wird und die Staaten verpflichtet werden, Bestände nicht explodierter Streumunition, die nach einem Konflikt zurückgelassen werden, zu beseitigen,

F. in der Erwägung, dass Streumunition aufgrund ihrer typischerweise großen tödlichen Wirkung eine ernsthafte Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellt, wenn sie in besiedelten Gebieten eingesetzt wird, und der Einsatz dieser Munition auch noch nach einem Konflikt viele tragische Verletzungen und Todesfälle in der Zivilbevölkerung verursacht, da zurückgelassene nicht explodierte Submunition oft von Kindern und anderen nichts ahnenden Unschuldigen gefunden wird,

G. in der Erwägung, dass bis jetzt zwanzig EU-Mitgliedstaaten das CCM unterzeichnet haben, elf es ratifiziert haben und sieben Mitgliedstaaten es weder unterzeichnet noch ratifiziert haben,

H. unter Hinweis darauf, dass nach dem Inkrafttreten des CCM am 1. August 2010 der Prozess des Beitritts zu dem Übereinkommen schwieriger werden wird, da die Staaten dem Übereinkommen in einem einstufigen Prozess beitreten müssen,

I. in der Erwägung, dass die Unterstützung der meisten Mitgliedstaaten der EU, interparlamentarischer Initiativen und einer sehr großen Zahl von Organisationen der Zivilgesellschaft ausschlaggebend für den erfolgreichen Abschluss des "Oslo-Prozesses" mit dem CCM gewesen ist,

J. in der Erwägung, dass die Unterzeichnung und Ratifizierung des CCM durch sämtliche 27 Mitgliedstaaten vor seinem Inkrafttreten am 1. August 2010 ein starkes politisches Signal für eine Welt ohne Streumunition und für die Zielvorgaben der EU im Hinblick auf den Kampf gegen die Proliferation von Waffen, die wahllos töten, sein würde,