Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2015: Mitteilung gemäß § 37 Abs. 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0625 Titel 532 06 Verwendung, Einsätze und Maßnahmen der Bundespolizei zur Bewältigung der Flüchtlingslage in Deutschland - bis zur Höhe von 42.981 T €

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 22. Oktober 2015
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums des Innern seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 0625 Titel 532 06 eine außerplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 42.981 T€ zu leisten.

Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden benötigt, um neben der notwendigen Erstregistrierung und Weiterleitung einreisender Flüchtlinge die mit der Wiedereinführung der stationären Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen gemäß § 2 BPolG vorgeschriebene Aufgabe des Grenzschutzes in entsprechendem Umfang erfüllen zu können.

Nach gegenwärtiger Einschätzung wird das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2015 nicht rechtzeitig in Kraft treten, um eine fristgemäße Zahlung aller relevanten Verpflichtungen in diesem Zusammenhang gewährleisten zu können.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn