Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zur andauernden Inhaftierung von politischen Gefangenen in Birma

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4330 - vom 8. Juli 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Juni 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis darauf, dass Aung San Suu Kyi, die Generalsekretärin der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), von den letzten achtzehn Jahren dreizehn als politische Gefangene unter Hausarrest verbracht hat; unter Hinweis darauf, dass weitere 1 900 Personen allein deshalb unter grausamen Bedingungen inhaftiert wurden, weil sie den Wunsch nach Einführung der Demokratie in Birma bekundeten oder gegen das Verfassungsreferendum protestierten; unter Hinweis darauf, dass noch immer nicht klar ist, was mit den weiterhin vermissten Dutzenden von Teilnehmern an den von den Mönchen geführten Protestkundgebungen vom September 2007 geschehen ist,

B. unter Hinweis darauf, dass die Junta mit der Verlängerung des Hausarrests gegen Aung San Suu Kyi gegen ihr eigenes Gesetz verstößt (Staatsschutzgesetz von 1975), dem zufolge niemand länger als fünf Jahre lang ohne Anklage bzw. ohne Gerichtsverfahren inhaftiert bleiben darf; unter Hinweis darauf, dass sich das Regime weiterhin internationalem Druck für die Freilassung der politischen Gefangenen widersetzt die zu Unrecht in birmanischen Gefängnissen festgehalten werden;

C. unter Hinweis darauf, dass das birmanische Regime - weit davon entfernt, der Forderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen nach Freilassung der Gefangenen nachzukommen - am 10. Juni 2008 vielmehr weitere 16 Personen, die Opfer des Wirbelsturms Nargis waren, wegen der "Straftat" verhaftet hat, bei den Büros des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen vorstellig zu werden und um humanitäre Hilfe zu ersuchen,

D. unter Hinweis darauf, dass am 11. Juni 2008 in offiziellen Zeitungen der birmanischen Militärjunta - einschließlich der Zeitung "New Light of Myanmar", die das Sprachrohr des Regimes ist - die öffentliche Auspeitschung von Aung San Suu Kyi gefordert wurde; unter Hinweis darauf, dass die Militärjunta es abgelehnt hat, sich von dieser schmachvollen Empfehlung zu distanzieren,

E. unter Hinweis darauf, dass in den frühen Morgenstunden des 3. Mai 2008 - als der Wirbelsturm Nargis mit voller Wucht auf das Gefängnis Insein in Rangoon traf und Rauch eine Panik unter den Insassen verursachte - Militärangehörige und Angehörige von Sondereinheiten der Polizei das Feuer auf die Häftlinge eröffneten, wobei schätzungsweise 36 Insassen gesetzeswidrig und unnötig getötet und weitere 70 verletzt wurden,

F. unter Hinweis darauf, dass der Menschenrechtsexperte der Vereinten Nationen für Birma gefordert hat, dass die regierende Junta Berichten nachgeht, wonach ihre Soldaten während des Wirbelsturms Nargis im letzten Monat eine Reihe von Gefängnisinsassen erschossen haben, und dass sich das Regime geweigert hat, eine solche Untersuchung zu billigen, G. unter Hinweis auf Berichte von Menschenrechtsgruppen, wonach die Regierungsstellen Birmas seit dem 20. Mai 2008 ihre Bemühungen verstärkt haben, Überlebende des Wirbelsturms aus vorübergehenden Unterkünften wie Schulen und Klöstern zu entfernen und sie zu zwingen, zu ihren Häusern zurückzukehren, selbst wenn diese nicht mehr stehen,