Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Zweite Verordnung zur Änderung der Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung

A

Zu Artikel 2

Artikel 2 ist wie folgt zu fassen:

Artikel 2

Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft."

Begründung:

Die Änderung ist notwendig, da ausweislich der Begründung zu Artikel 2 die Verordnung sofort in Kraft treten soll, mit Ausnahme der Änderung des Höchstrechnungszinses, die erst zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll. Bliebe es beim bisherigen Wortlaut würde stattdessen die Überschrift zu § 2 erst am 1. Januar 2007 in Kraft treten und die Änderung des Höchstrechnungszinses sofort.

B