Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zu Tranzparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten

Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 16. Oktober 2018

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 971. Plenarsitzung am 19. Oktober 2018 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Bouffier

Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten

Der Bundesrat möge beschließen:

und hierfür entsprechende Umsetzungsvorschläge vorzulegen.

Begründung:

Wiederkehrende Skandale machen deutlich, dass über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind, um datengetriebene Märkte nachhaltig aufzustellen, fairen Wettbewerb zu etablieren und Spielregeln umzusetzen, die das Vertrauen der Endnutzer in digitale Dienste rechtfertigen und dazu beitragen, dass digitale Dienste im Sinne der Demokratie genutzt werden. Hierzu haben u.a. das Weißbuch Digitale Plattformen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie die Länderarbeitsgruppe "Social Bots" Regelungsbedarfe erarbeitet.

Die Länderarbeitsgruppe Social Bots empfiehlt u.a. eine bußgeldbewehrte Kennzeichnungspflicht für Social Bots und die Kennzeichnung von Beiträgen, die von Social Bots erstellt wurden, insbesondere durch entsprechende Regelungen im Telemediengesetz und auf unionsrechtlicher Ebene. Die Umsetzung möglicher Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag wurde bereits angekündigt.

Wichtige Grundlagen wie die Definition von sozialen Netzwerken als elektronische Kommunikation mit den entsprechenden Rechtsfolgen werden bereits durch den Kodex für elektronische Kommunikation (EECC) sowie die E-Privacy-Verordnung geschaffen. Auf die Problematik, die durch unklare Definitionen insbesondere im Bereich der Messengerdienste entsteht, hatte der Bundesrat bereits in seinem Beschluss unter der BR-Drs. 088/16 (PDF) hingewiesen (Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen).

Neben der Anpassung der Regelsetzung an die Bedarfe der Dynamik der digitalen Technologie müssen auch Umsetzung und Sanktionierung verbessert werden. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die durch Netzwerkeffekte sich verstärkende Marktmacht insbesondere von Datenplattformen zu richten, wodurch eine Umsetzung bestehender Regeln erschwert wird. Das Weißbuch Digitale Plattformen des BMWi weist darauf hin, dass eine Eingriffsmöglichkeit gegen wettbewerbswidriges Verhalten auch bestehen sollte, ohne dass zwingend Marktbeherrschung festgestellt werden muss. Zur Etablierung fairer Konkurrenz gehört es auch, inkompatible Insellösungen, Diskriminierungen von Kunden bzw. Wettbewerbern sowie wettbewerbsschädliche Lock-In-Praktiken zu unterbinden.

Digitale Technologien durchdringen Märkte und Lebensbereiche mit innovativen Ansätzen mit rasanter Schnelligkeit. Während zu Beginn dieser Durchdringung eine zurückhaltende Regulierung erfolgte, um die Entfaltung der erheblichen Innovationspotenziale nicht zu behindern, ist es nun sowohl aus gesellschaftlicher als auch aus ökonomischer Sicht erforderlich, klare Spielregeln festzulegen und umzusetzen, um die Zukunft einer digitalen Gesellschaft und Wirtschaft stabil, sicher und nachhaltig zu gestalten. Aufgrund der Differenziertheit und Heterogenität der Thematik auf der einen Seite und ihrer großen gesellschaftlichen Bedeutung auf der anderen Seite ist aus Sicht des Bundesrates deshalb die rasche Befassung der Daten-Ethikkommission des Bundes mit den genannten Fragestellungen erforderlich.