Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Einleitung einer Diskussion über eine Gemeinschaftsregelung für Fischerei-Umweltsiegel KOM (2005) 275 endg.; Ratsdok. 10822/05

Der Bundesrat hat in seiner 817. Sitzung am 25. November 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat empfiehlt ein Beibehalten der bisherigen Regelung, nach der sich Umweltsiegel ohne staatliche Eingriffe frei auf dem Markt entwickeln können, da die Wirksamkeit einer Gemeinschaftsregelung für ein Umweltsiegel für Fischereiprodukte bezweifelt wird.

Zum einen ist zu beachten, dass für dieses Umweltsiegel Fischereiprodukte unterschiedlicher Herkunft (Seefischerei, Aquakultur, Binnenfischerei) mit gleichem Maßstab gemessen werden müssten. Damit ist zu befürchten, dass derartige Zertifizierungen zu einer Wettbewerbsverzerrung der Fischereiprodukte untereinander führen, was weder im Interesse der Fischwirtschaft und des Handels noch im Interesse des Verbraucherschutzes liegt. Zum anderen erfordert die Überwachung EU-weit geltender Standards einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der nicht im Verhältnis zum daraus erwachsenden Nutzen steht.