Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 133. Sitzung am 5. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/6571 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - Drucksache 18/4535 - in beigefügter Fassung angenommen.

Fristablauf: 27.11.15 Erster Durchgang: 026/15 (PDF)

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Das G esetz g egen d en u nlauteren W ettbewerb in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 254), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt gefasst:

3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:

" § 3a Rechtsbruch

Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen."

4. § 4 wird wie folgt gefasst:

" § 4 Mitbewerberschutz

Unlauter handelt, wer

5. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:

" § 4a Aggressive geschäftliche Handlungen

6. In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird der Punkt am Ende durch ein Komma und die Wörter "die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte." ersetzt.

7. § 5a wird wie folgt geändert:

8. Der Anhang wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.