Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze
(Standortauswahlgesetz - StandAG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 251. Sitzung am 28. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/14181 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz - StandAG) - Drucksache 17/13471 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 19.07.13
Initiativgesetz des Bundestages

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

"Kapitel 4
Kosten

§ 21 Umlage

§ 22 Umlagepflichtige und Umlagebetrag

§ 23 Jahresrechnung für die Umsetzung der Standortsuche und Ermittlung der umlagefähigen Kosten

§ 24 Ermittlung des Umlagebetrages

§ 25 Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit

§ 26 Umlagevorauszahlungen

§ 27 Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 28 Säumniszuschlag

Werden die Umlagebeträge oder Umlagevorauszahlungsbeträge nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Betrages zu entrichten."

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

5. Artikel 6 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

(1) Artikel 1 §§ 3 bis 5 und 21 bis 30, Artikel 2 Nummer 2, 4, 6 und 9 bis 11, Artikel 4 sowie 5 Absatz 1 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft."