Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.