Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Zinsbegrenzung für Überziehungskredite - Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt -

901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012

A

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 2 Buchstabe b

In Nummer 2 Buchstabe b ist vor dem Wort "Deckelung" das Wort "gesetzliche" einzufügen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

In dem Wortlaut der Entschließung sollte klargestellt werden, dass die an die Bundesregierung gerichtete Prüfbitte darauf ausgerichtet ist, eine gesetzliche Regelung zur Deckelung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite auf Basis eines marktabhängigen schwankenden Referenzzinssatzes zu schaffen. Dies ergibt sich bisher nur aus der Begründung zur Entschließung, wonach die Bundesregierung gebeten wird, den dahingehenden Vorschlag des ZEW und des iff zu prüfen und gesetzgeberisch tätig zu werden. Zur Klarstellung des Gewollten wird eine entsprechende Ergänzung vorgeschlagen.

Zu Nummer 2 Buchstabe c, Buchstabe d - neu -, Nummer 2a - neu -

[2.] [a) Nummer 2 ist wie folgt zu ändern:

(3.) (bb) Folgender Buchstabe d ist anzufügen:

"d) Verpflichtung des Kreditinstituts, dem Verbraucher bei beträchtlicher Dauer einer geduldeten Kontoüberziehung eine Schuldnerberatung bei einem unabhängigen Anbieter zu vermitteln.")

{4. } {b) Nach Nummer 2 ist folgende Nummer 2a einzufügen:

"2a. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Prüfung, ob und wie eine stärkere Einbeziehung der Kreditwirtschaft in die Finanzierung der Schuldnerberatung zu realisieren ist."}

Folgeänderung zu Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe b:

Auf Seite 3 der BR-Drucksache sind im Begründungsteil nach Absatz 4 folgende Absätze einzufügen:

"Die Vermittlung einer Schuldnerberatung durch die Kreditinstitute ist sinnvoll, weil sie den Kern des Problems, nämlich die Überschuldung selbst angreift und nicht das Folgeproblem der überhöhten Zinssätze. Die Schuldnerberatungen leisten wertvolle Dienste und hätten die Gelegenheit, Schuldner frühzeitig betreuen zu können.

Die Einschränkung auf eine unabhängige Schuldnerberatung soll sicherstellen, dass Geschäftsinteressen von vornherein ausgeblendet werden. Als unabhängige Stellen kommen z.B. die Schuldnerberatungsstellen der Kommunen, die Verbände der Wohlfahrtspflege oder die Verbraucherzentralen in Betracht.

Durch die stärkere Einbeziehung der Kreditwirtschaft in die Finanzierung der Schuldnerberatung soll diese einen Anteil zu deren Arbeit leisten. Die Kreditwirtschaft soll so stärker ihrer sozialen Verantwortung gegenüber verschuldeten Kunden nachkommen."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa bis ddd:

Nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites sollte eine gesetzliche Angebotspflicht für einen günstigeren Kredit vorgegeben werden. Eine entsprechende französische Regelung zeigt, dass so eine Vorgabe möglich ist. Einige Kreditinstitute machen bereits heute entsprechende Angebote.

Zu dem Zeitpunkt, zu dem objektiv eine kurzfristige Verbesserung nicht wahrscheinlich erscheint, ist ein Pflichtangebot das richtige Mittel, den Verbraucher zu sensibilisieren. Diese Lösung stünde im Einklang mit der Verbraucherkreditrichtlinie. Der Verbraucher kann selbst entscheiden, ob er das Angebot annehmen will. Durch das Aktivwerden der Bank wird der Verbraucher, der sich aus Scham oder Unkenntnis nicht selbst hilft, aktiv unterstützt. Um eine weitere schädliche Nutzung des Dispositionskredites bzw. der geduldeten Überziehung zu verhindern, sollte die eingerichtete bzw. eingeräumte Kreditlinie in der Höhe des gewährten Umschuldungskredites reduziert werden.

Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe b:

Nur zwei von 22 im Rahmen der vom BMELV veröffentlichten Studie auf ihre Aktivitäten bei einer Bonitätsverschlechterung befragten Banken gaben an, ihren Kunden "manchmal" eine Schuldnerberatung zu vermitteln. Beide waren Sparkassen. Diese Maßnahme ist aber bereits deshalb sinnvoll, weil sie den Kern des Problems, nämlich die Überschuldung selbst angreift und nicht das Folgeproblem der überhöhten Zinssätze. Die Schuldnerberatungen leisten wertvolle Dienste und hätten die Gelegenheit, Schuldner frühzeitig betreuen zu können. Oft beschränkt sich die Schuldnerberatung auf eine Insolvenzberatung. Durch die frühere Betreuung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner seine Schulden ohne den Weg in die Insolvenz bewältigen kann.

Die Einschränkung auf eine unabhängige Schuldnerberatung soll sicherstellen, dass Geschäftsinteressen von vornherein ausgeblendet werden. Als unabhängige Stellen kommen z.B. die Schuldnerberatungsstellen der Kommunen, die Verbände der Wohlfahrtspflege oder die Verbraucherzentralen in Betracht.

Durch die stärkere Einbeziehung der Kreditwirtschaft in die Finanzierung der Schuldnerberatung soll diese einen Anteil zu deren Arbeit leisten. Dem Beispiel einiger Sparkassen folgend soll die Kreditwirtschaft so stärker ihrer sozialen Verantwortung gegenüber verschuldeten Kunden nachkommen.

B