Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Der Bundesrat hat in seiner 815. Sitzung am 14. Oktober 2005 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage

Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Die Bundesregierung wird gebeten, durch Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines neuen Verkehrszeichens herbeizuführen. Das Verkehrszeichen soll der Kennzeichnung von Straßen oder Gebieten dienen, in denen der Straßenverkehr zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz beschränkt wird.

Begründung

Der mit Bundesratsinitiative vom 14. Oktober 2005 vorgelegte Entwurf einer "Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung" regelt die Zuordnung von Fahrzeugen zu Schadstoffgruppen. Unter anderem regelt er die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit Plaketten, die die Überwachung von Fahrverboten und/oder Verkehrsbeschränkungen erlauben. Für die Einrichtung von Gebieten, in denen der Fahrzeugverkehr aus Luftreinhaltegründen Beschränkungen unterliegt, bedarf es eines Verkehrsschildes. Dieses muss mit den Plaketten korrespondieren. Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein solches Verkehrszeichen bislang nicht aufweist, wird die Bundesregierung um entsprechende Anpassung der Rechtslage gebeten.