Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates für verbesserte Bedingungen des Angebots von Car-Sharing in Städten und Gemeinden durch gesetzliche Maßnahmen

Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 27. Juni 2013
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates für verbesserte Bedingungen des Angebots von Car-Sharing in Städten und Gemeinden durch gesetzliche Maßnahmen zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski

Entschließung des Bundesrates für verbesserte Bedingungen des Angebots von Car-Sharing in Städten und Gemeinden durch gesetzliche Maßnahmen

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Bundesrat hat eine vergleichbare Forderung an die Bundesregierung bereits mit Beschluss vom April 2009 (Drucksache 153/09 (PDF) ) erhoben. Das Bundesverkehrsministerium hat angekündigt, das Anliegen des Bundesrates auf untergesetzlicher Ebene durch eine Verkündung im Verkehrsblatt aufzunehmen.

Es steht jedoch zu bezweifeln, dass das vom Bundesverkehrsminister angedachte Verfahren zu den gewünschten Ergebnissen einer Förderung des Car-Sharing führen wird. Denn die derzeit geltenden verkehrsrechtlichen Regeln hinsichtlich der Anordnung von Car-Sharing-Stellplätzen erzeugen ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit bei Kommunen und Straßenverkehrsbehörden. Nachdem bei der Ausweisung von Car-Sharing-Parkplätzen nach geltendem Recht schwerlich mit einer Gefahrenlage argumentiert werden kann, bliebe nur die Berufung auf eine entsprechende städtische Verkehrsplanung, was in der Praxis aber ein sehr langwieriger und rechtlich schwer zu begründender Weg sein dürfte. Es sollte deswegen eine gesetzliche Regelung erfolgen, um klare und einheitliche Regelungen zur Anordnung von Car-Sharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum mit dem Ziel der Entlastung von Umwelt und Verkehr zu schaffen. Entsprechende Erfahrungen liegen sowohl aus anderen Ländern wie etwa den USA, Kanada, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien, Finnland, Italien etc. als auch infolge von Einzellösungen in einzelnen Städten Deutschlands vor.

Anbieterspezifische Ausweisungen sind aus folgenden Gründen wünschenswert: Eine Ausweisung unter Angabe eines konkreten Anbieters dürfte zu einer niedrigeren Fehlbelegungsrate führen. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge für den nächsten Nutzer leichter auffindbar, wenn feste Stellplätze zur Verfügung stehen. Damit CarSharing ein eigenes Auto ersetzen kann, ist es für die Kunden erforderlich, dass sie die Nutzung der Fahrzeuge verlässlich planen können. Dies setzt die Möglichkeit einer festen Buchung zu einem bestimmten Zeitpunkt und die Bereitstellung an einem im Vorhinein bestimmten Ort voraus. Damit dieses Angebot zur Verfügung gestellt werden kann, ist die Bereitstellung fester Stellplätze erforderlich.

Viele Anbieter von Car-Sharing sind darüber hinaus darauf ausgerichtet, dass die Fahrzeuge an einem festen Platz abgeholt und damit dort auch wieder abgestellt werden müssen. Die Möglichkeit über das Internet den aktuellen Stellplatz zu ermitteln und dann auf ein Fahrzeug zugreifen zu können, setzt eine spezielle Software voraus, die sich die kleinen Anbieter von Car-Sharingangeboten nicht leisten können. Damit diese nicht vom Markt verdrängt werden, ist eine anbieterspezifische Ausweisung von Parkplätzen ebenfalls wünschenswert. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung die Möglichkeit einer anbieterspezifischen Ausweisung zu prüfen.