Vorschlag des Ständigen Beirates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich

901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012

Der Ständige Beirat schlägt vor, dass der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf unter Berufung auf Artikel 76 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme verlangt.

Begründung:

Mit dem Gesetzentwurf wird eine grundlegende Überarbeitung und Zusammenfassung der bislang im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sowie in der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) enthaltenen Vorschrif ten über die Regulierung im Eisenbahnbereich vorgenommen. Dabei erfolgt zugleich eine weitgehende Neuregelung der Vorschriften zur Entgeltregu lierung, die für Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie sonstige Nutzungsberechtigte und Aufgabenträger und damit auch für die Länder von besonderer Bedeutung sind.

Wegen des Umfangs der Vorlage mit über 240 Seiten und der daraus für die Beteiligten resultierenden Anforderungen und fachlichen Fragestellungen ist eine Verlängerung der Beratungsfrist auf neun Wochen unverzichtbar.