Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 121. Sitzung am 24. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/14106 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Eurojust-Verordnung - Drucksache 19/13451 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 29.11.19
Erster Durchgang: Drucksache. 367/19 (PDF)