Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013) KOM (2005) 304 endg.; Ratsdok. 10893/05

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 13. Juli 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 7. Juli 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.

Hinweis: vgl. Drucksache 565/04 (PDF) = AE-Nr. 042514

Begründung

Um die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in Einklang mit den Prioritäten der Gemeinschaft zu bringen, ist in Artikel 9 der Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vorgesehen, strategische Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 anzunehmen. Diese Leitlinien sind dem Vorschlag für einen Beschluss als Anhang beigefügt.

Die Annahme der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft ist für Herbst 2005 geplant. Der Gemeinsame Rahmen für die Begleitung und Bewertung sollte bis Ende 2005 vollständig ausgearbeitet sein.

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die Mitgliedstaaten ihre einzelstaatlichen Strategiepläne bis Ende 2005/Anfang 2006 und nach Einigung über die wichtigsten Ausrichtungen die detaillierte Programmplanung in der ersten Hälfte des Jahres 2006 ausarbeiten. In der zweiten Hälfte des Jahres 2006 könnte dann das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Vorschlag für einen Beschluss des Rates
über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums(Programmplanungszeitraum 2007-2013)

Der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. .../... des Rates vom ... über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)1, insbesondere Artikel 9 Absatz 2 erster Satz, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments2, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. .../... ist vorgesehen, strategische Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 anzunehmen.

(2) In den strategischen Leitlinien werden die für die Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft wichtigen Bereiche festgelegt, insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele von Göteborg und die überarbeitete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.

(3) Auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien wird jeder Mitgliedstaat seine einzelstaatlichen Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums erarbeiten, die den Bezugsrahmen für die Erstellung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums darstellen.

(4) Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat Stellung genommen3.

(5) Der Ausschuss der Regionen hat Stellung genommen4.

beschliesst:

Einziger Artikel

Die als Anhang beigefügten strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 werden hiermit angenommen.

Geschehen zu
Im Namen des Rates Der Präsident

Anhang

Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum 2007-2013

1. Einführung

In der neuen Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums werden Zweck und Anwendungsbereiche der Förderungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums festgelegt. In den strategischen Leitlinien werden in diesem Rahmen die für die Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft wichtigen Bereiche festgelegt, insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele von Göteborg und die überarbeitete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.

Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums sollen dazu beitragen,

2. DieEntwicklung des ländlichen Raums und die allgemeinen Ziele der Gemeinschaft

2.1. Die GAP und die Entwicklung des ländlichen Raums

Die Landwirtschaft nutzt nach wie vor die meisten Flächen im ländlichen Raum und ist der wichtigste Faktor für die Qualität der Landschaft und die Umwelt. Die Bedeutung und Relevanz der GAP und der Entwicklung des ländlichen Raums haben mit der jüngsten Erweiterung der Europäischen Union zugenommen.

Ohne die zwei Säulen der GAP - Marktpolitik und Entwicklung des ländlichen Raums - würden zahlreiche ländliche Gebiete Europas immer größeren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen gegenüberstehen. Das Europäischen Agrarmodell zeigt die vielseitige Rolle auf, die die Landwirtschaft in

Bezug auf Reichtum und Vielfalt der Landschaft, Lebensmittel sowie das Kultur- und Naturerbe spielt5.

Die Leitprinzipien der GAP - Marktpolitik und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums - wurden 2001 auf der Tagung des Europäischen Rats in Göteborg festgelegt und im Juni 2003 in den Schlussfolgerungen zur Lissabon-Strategie in Thessaloniki bestätigt - Eine starke Wirtschaftsleistung muss mit einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen einhergehen.

Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat, Göteborg 2001

Die reformierte GAP und die Entwicklung des ländlichen Raums können in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

2.2. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft: die GAP-Reformen von 2003 und 2004

Die GAP-Reformen von 2003 und 2004 sind ein großer Schritt vorwärts auf dem Weg zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zu einer nachhaltigen Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der EU und bilden den Rahmen für künftige Reformen. Durch mehrere aufeinander folgende Reformen konnte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft durch die Verringerung der Preisstützungsgarantien gesteigert werden. Die Einführung entkoppelter Direktzahlungen veranlasst die Landwirte, auf Marktsignale zu reagieren, die von der Verbrauchernachfrage ausgehen und nicht von mengenbezogenen Anreizen. Die Einbeziehung von Umwelt-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutzstandards in die Auflagenbindung stärkt das Verbrauchervertrauen und erhöht die ökologische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft.

2.3. Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013

Die künftige Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums konzentriert sich auf drei Hauptbereiche: die Agrar- und Lebensmittelindustrie, die Umwelt und die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung im weiteren Sinn. Die neue Generation der Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums wird auf einem Schwerpunkt "Wettbewerbsfähigkeit" im Agrar-, Lebensmittel- und Forstsektor, einem Schwerpunkt "Landbewirtschaftung-Umwelt" und einem Schwerpunkt "Lebensqualität/Diversifizierung im ländlichen Raum" aufbauen.

Im Rahmen des Schwerpunkts "Wettbewerbsfähigkeit" wird eine Reihe von Maßnahmen durch die Förderung von Wissenstransfer und Innovation auf Human - und Sachkapital im Agrar-, Lebensmittel- und Forstsektor sowie Qualitätsproduktion abzielen. Der Schwerpunkt "Landbewirtschaftung-Umwelt" umfasst Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen sowie zur Erhaltung Bewirtschaftungssysteme von hohem Naturschutzwert in Land- und Forstwirtschaft sowie der Kulturlandschaften des ländlichen Raums in Europa. Der dritte Schwerpunkt trägt dazu bei, im ländlichen Raum Humankapital und Infrastruktur auf lokaler Ebene aufzubauen, um in allen Sektoren die Bedingungen für Wachstum und Arbeitsplatzbeschaffung sowie die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten zu verbessern.

Ein vierter Schwerpunkt auf der Grundlage der Erfahrungen mit Leader führt Möglichkeiten für eine innovative Verwaltung durch lokale Partnerschaften ein, die auf Bottom-up-Konzepten für die Entwicklung des ländlichen Raums beruhen.

2.4. Den Herausforderungen begegnen

Ländliche Gebiete können äußerst verschieden sein: von abgelegenen ländlichen Gebieten, die unter Entvölkerung und rückläufiger Entwicklung leiden, bis zu Stadtrandgebieten, die dem immer stärker werdenden Druck der Ballungszentren ausgesetzt sind.

Nach der OECD-Definition, die sich auf die Bevölkerungsdichte stützt, machen ländliche Gebiete6 in den EU-25 92 % der Fläche aus. Außerdem leben 19 % der Bevölkerung in überwiegend ländlichen Gebieten und 37 % in teilweise ländlichen Gebieten. Diese Regionen erwirtschaften 45 % der Bruttowertschöpfung (BWS) in den EU-25 und stellen 53 % der Arbeitsplätze, hinken jedoch in der Regel im Vergleich zu nicht ländlichen Gebieten in Bezug auf mehrere sozioökonomische Indikatoren, einschließlich der Strukturindikatoren7, hinterher. In den ländlichen Gebieten beträgt das Einkommen je Einwohner etwa ein Drittel weniger8, der Anteil der erwerbstätigen Frauen ist niedriger, der Dienstleistungssektor ist weniger entwickelt, der Anteil der höheren Bildungsabschlüsse ist im Allgemeinen geringer und ein geringerer Prozentsatz der Haushalte hat Zugang zum Breitband-Internet. Die Abgelegenheit und die Randlage stellen in einigen ländlichen Gebieten große Probleme dar. Diese Nachteile verstärken sich in der Regel in überwiegend ländlichen Gebieten, obwohl es im EU-weiten Vergleich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geben kann. Der Mangel an Chancen, Kontakten sowie Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur ist für Frauen und junge Menschen in abgelegenen ländlichen Gebieten ein besonders großes Problem.

In den EU-15 trägt die Landwirtschaft mit 2 % zum BIP bei, in den neuen Mitgliedstaaten mit 3 % und in Rumänien und Bulgarien mit mehr als 10 %. In den neuen Mitgliedstaaten arbeiten drei Mal so viele Menschen (12 %) in der Landwirtschaft wie in den alten Mitgliedstaaten (4 %). In Bulgarien und Rumänien ist der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung wesentlich höher.

Der Anteil des Agrar- und des Lebensmittelsektors zusammen an der EU-Wirtschaft ist erheblich. Diese Sektoren bieten in den EU-25 15 Mio. Arbeitsplätze (8,3 % der Gesamtbeschäftigung) und tragen zu 4,4 % des BIP bei. Die EU ist der weltweit größte Erzeuger von Lebensmitteln und Getränken, die Erzeugung beider Sektoren zusammen wird auf 675 Mrd. EUR geschätzt. Der Sektor ist jedoch hinsichtlich der Größe nach wie vor stark polarisiert und zersplittert, was für die Firmen große Chancen aber auch Gefahren mit sich bringt9. In der Forstwirtschaft und verbundenen Wirtschaftszweigen sind 3,4 Mio. Personen beschäftigt. Der Umsatz beträgt 350 Mrd. EUR, jedoch werden derzeit nur 60 % des Forstwachstums genutzt10.

77 % der Flächen in den EU-25 werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die Umweltleistung der Landwirtschaft bei der Erhaltung und Verbesserung natürlicher Ressourcen war in den letzten Jahren uneinheitlich. Im Bereich der Wasserqualität gab es hinsichtlich des Stickstoffüberschusses in den alten Mitgliedstaaten seit 1990 keine wesentlichen Änderungen. Ammoniakemissionen, die Eutrophierung, die Verschlechterung der Böden und der Rückgang der Artenvielfalt sind Probleme, mit denen viele Gebiete nach wie vor zu kämpfen haben. Ein immer größerer Teil der landwirtschaftlichen Flächen ist jedoch dem ökologischen Landbau (5,4 Mio. ha in den EU-25) und erneuerbaren Ressourcen (0,9 Mio. ha in den EU-15) gewidmet. Die langfristigen Tendenzen des Klimawandels werden die land- und forstwirtschaftlichen Strukturen zunehmend prägen. Beim Schutz der Artenvielfalt wurden mit der Umsetzung von Natura 2000 einige Fortschritte gemacht - etwa 12-13 % der Agrar- und Forstflächen wurden als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Bewirtschaftungssysteme mit hohem Naturschutzwert spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt und der Lebensräume sowie beim Landschaftsschutz und bei der Bodenqualität. In den meisten Mitgliedstaaten werden diese Bewirtschaftungssysteme auf 10 bis 30 % der Agrarflächen angewandt11. In einigen Gebieten könnte die Aufgabe der Landwirtschaft ernsthafte Gefahren für die Umwelt mit sich bringen12.

Die ländlichen Gebiete werden sich daher im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit in den nächsten Jahren besonderen Herausforderungen gegenüber sehen. Sie bieten aber durch ihr Wachstumspotenzial in neuen Sektoren, ländliche Einrichtungen und Fremdenverkehr, ihre Attraktivität als Ort zum Leben und Arbeiten sowie ihre Rolle als Reservoir natürlicher Ressourcen und Landschaften von hohem Wert echte Chancen.

Der Agrar- und der Lebensmittelsektor müssen die Möglichkeiten nutzen, die ihnen neue Konzepte, Technologien und Innovation bieten, um der wachsenden Marktnachfrage sowohl in Europa als auch weltweit zu begegnen. Vor allem, wenn sie in die äußerst wichtige Ressource Humankapital investieren, werden die ländlichen Gebiete und der Agrar-Lebensmittelsektor vertrauensvoll in die Zukunft blicken können.

Der Europäische Rat hat anlässlich der Neubelebung der Lissabonner Strategie bekräftigt, dass diese Strategie in dem größeren Rahmen des Erfordernisses der nachhaltigen Entwicklung gesehen werden muss, die besagt, dass den gegenwärtigen Bedürfnissen dergestalt Rechnung zu tragen ist, dass die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährdet wird13. Der neue Programmplanungszeitraum bietet die einzigartige Gelegenheit, die Förderungen aus dem neuen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums neu auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit auszurichten. In dieser Hinsicht steht er vollkommen im Einklang mit der Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung14 und dem erneuerten Lissabon-Aktionsplan15, mit dem Ressourcen gezielt eingesetzt werden sollen, um die Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte zu stärken, Wissen und Innovation für Wachstum zu fördern sowie mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen.

Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums muss die ländlichen Gebiete dabei unterstützen, diese Ziele im Programmplanungszeitraum 2007-2013 zu erreichen. Dies erfordert ein stärker strategisch ausgerichtetes Konzept für Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplatzbeschaffung und Innovation in ländlichen Gebieten sowie eine bessere Verwaltungspraxis bei der Durchführung der Programme. Der Schwerpunkt muss in den Sektoren Land- und Forstwirtschaft stärker auf zukunftsorientierte Investitionen in Menschen, Fachkenntnis und Kapital gelegt werden, auf neue Arten der Bereitstellung von Umweltleistungen, die allen zugute kommen, sowie die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen durch Diversifizierung, insbesondere für Frauen und junge Menschen. Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums kann ihren Teil zur nachhaltigen Entwicklung des europäischen Territoriums beitragen, indem sie die ländlichen Gebiete der EU dabei unterstützt, ihr Potenzial als attraktive Orte zum Investieren, Arbeiten und Leben zu entfalten.

3. AUFSTELLUNG der Prioritäten der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013

Im Rahmen der Ziele, die in der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums aufgestellt wurden, werden mit diesen Leitlinien die Prioritäten für die Gemeinschaft festgelegt, die auf die Integration der wichtigsten politischen Prioritäten gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon und Göteborg ausgerichtet sind. Für jede Gruppe von Prioritäten werden die wichtigsten Aktionen vorgestellt. Die Mitgliedstaaten planen ihre nationalen Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raums, die auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien den Bezugsrahmen für die Ausarbeitung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums bilden.

3.1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Forstsektors Leitlinie

Die europäische Land- und Forstwirtschaft sowie der Agrar-Lebensmittelsektor verfügen über ein großes Potenzial zur Entwicklung hochwertiger Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung, die der vielfältigen und wachsenden Nachfrage der europäischen Verbraucher und der Weltmärkte gerecht werden.

Die für den Schwerpunkt 1 eingesetzten Mittel sollten zu einem starken und dynamischen europäischen Agrar-Lebensmittelsektor beitragen, indem die Prioritäten des Wissenstransfers und von Innovationen in der Lebensmittelkette und vorrangige Sektoren für Investitionen in Sach- und Humankapital in den Vordergrund gestellt werden.

Um diesen Prioritäten Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten die Stützung auf Schlüsselaktionen in folgenden Bereichen konzentrieren:

Zur Förderung des Generationswechsels in der Landwirtschaft sollten Kombinationen der Maßnahmen im Rahmen von Schwerpunkt 1 in Betracht gezogen werden, die auf die Bedürfnisse der Junglandwirte zugeschnitten sind.

3.2. Verbesserung von Umwelt und Landschaft Leitlinie

Zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen der EU und der Landschaft im ländlichen Raum sollten die für den Schwerpunkt 2 vorgesehenen Mittel einen Beitrag zu drei auf EU-Ebene prioritären Gebieten leisten: biologische Vielfalt und Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Systeme von hohem Naturschutzwert, Wasser und Klimawande1. Die im Rahmen von Schwerpunkt 2 verfügbaren Maßnahmen sollten zur Integration dieser Umweltziele genutzt werden und einen Beitrag leisten zur Umsetzung des Netzes Natura 2000 in der Land- und Forstwirtschaft, zur Verpflichtung von Göteborg, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 umzukehren, zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie und zu den Zielen des Kyoto-Protokolls zur Begrenzung des Klimawandels.

Um diesen Prioritäten Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten die Stützung auf Schlüsselaktionen in folgenden Bereichen konzentrieren:

3.3. Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung

Leitlinie

Die Mittel, die im Rahmen von Schwerpunkt 3 für die Bereiche der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität im ländlichen Raum eingesetzt werden, sollten zur übergreifenden Priorität der Schafung von Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen. Die im Rahmen von Schwerpunkt 3 verfügbaren Maßnahmen sollten insbesondere dazu eingesetzt werden, die Schaffung von Kapazitäten, den Erwerb von Qualifikationen und die Organisation für die örtliche strategische Entwicklung zu fördern und mit dafür sorgen, dass der ländliche Raum auch für die künftigen Generationen attraktiv bleibt. Bei der Förderung von Ausbildung, Information und Unternehmertum sollten die besonderen Bedürfnisse von Frauen und jungen Menschen berücksichtigt werden.

Um diesen Prioritäten Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten die Stützung auf Schlüsselaktionen in folgenden Bereichen konzentrieren:

3.4. Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung Leitlinie

Die für den Schwerpunkt 4 (Leader) eingesetzten Mittel sollten zu den Prioritäten der Schwerpunkte 1 und 2 sowie insbesondere des Schwerpunkts 3 beitragen, aber auch eine wichtige Rolle bei der Priorität der Verwaltungsverbesserung und bei der Erschließung des endogenen Entwicklungspotenzials der ländlichen Gebiete spielen.

Die Förderung im Rahmen des Leader-Schwerpunktes bietet die Möglichkeit, auf der Grundlage einer auf die örtlichen Bedürfnisse und Stärken abgestellten Entwicklungsstrategie alle drei Ziele - Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt sowie Lebensqualität und Diversifizierung - miteinander zu kombinieren. Durch integrierte Ansätze, die die Land- und Forstwirte ebenso wie die anderen ländlichen Akteure einbeziehen, können das örtliche Natur- und Kulturerbe bewahrt und aufgewertet, das Umweltbewusstsein erhöht sowie Investitionen zwecks besserer Nutzbarmachung in Erzeugnisspezialitäten, Fremdenverkehr und erneuerbare Ressourcen sowie Energie getätigt werden.

Um diesen Prioritäten Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten die Stützung auf Schlüsselaktionen in folgenden Bereichen konzentrieren:

3.5. Umsetzung der Prioritäten in Programme

Die für die gemeinschaftlichen Prioritäten bei der Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzten Mittel (im Rahmen des in den Rechtsvorschriften festgelegten Mindestförderumfangs für jeden der Schwerpunkte) werden von der besonderen Situation sowie den Stärken und Schwächen des jeweiligen Programmgebiets abhängen. Jede der gemeinschaftlichen Prioritäten und ihr Beitrag zu den Zielen von Lissabon und Göteborg müssen im einzelstaatlichen Strategieplan und in den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum ihre Umsetzung unter den Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten finden. In zahlreichen Fällen wird es nationale oder regionale Prioritäten bei spezifischen Problemen hinsichtlich des Agrar-Lebensmittelsektors oder der geografischen, klimatischen und ökologischen Situation der Land- und Forstwirtschaft geben. In den ländlichen Gebieten stellen sich u.U. auch noch andere spezifische Fragen wie Verstädterung, Arbeitslosigkeit, Abgelegenheit oder eine niedrige Bevölkerungsdichte.

Leitlinie

Bei der Ausarbeitung ihrer einzelstaatlichen Strategien sollten die Mitgliedstaaten darauf achten, dass größtmögliche Synergien zwischen und innerhalb der Schwerpunkte entstehen und etwaige Widersprüche vermieden werden. Ferner sind sie aufgefordert sich überzulegen, wie andere auf EU-Ebene verfolgte Strategien, z.B. der Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft21, die neueste Mitteilung der Kommission über erneuerbare Energien22, die kürzliche Mitteilung der Kommission zum Klimawandel23 und das Erfordernis, die zu erwartenden Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft vorwegzunehmen, sowie der Bericht der Kommission zur EU-Forststrategie24 (die einen Beitrag zur Umsetzung sowohl des Wachstums- und Beschäftigungsziels als auch des Nachhaltigkeitsziels leisten kann) ebenso wie die künftigen thematischen Umweltstrategien25, berücksichtigt werden können.

Auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gibt es mehrere Möglichkeiten, um das Handeln der Verwaltung und die Umsetzung der politischen Maßnahmen zu verbessern. Im Wege der technischen Hilfe können europäische und nationale Netzwerke für ländliche Entwicklung als Foren aufgebaut werden, in denen die Beteiligten bewährte Praktiken und Erfahrungen bei allen Aspekten der Konzipierung, Verwaltung und Durchführung der politischen Maßnahmen austauschen können. Bei der Festlegung der einzelstaatlichen Strategien müssen ferner Information und Publizität zwecks einer frühzeitigen Einbeziehung der verschiedenen Akteure bedacht und für die späteren Durchführungsstufen ausgearbeitet werden.

3.6. Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten

Leitlinie

Die Synergien zwischen der Strukturpolitik, der Beschäftigungspolitik und der Politik

Für Infrastrukturinvestitionen könnte die Größe der Förderintervention als Leitprinzip herangezogen werden. So würden z.B. für Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen und andere Infrastrukturvorhaben auf Ebene des Mitgliedstaates oder der einzelnen Regionen bzw. Unterregionen die kohäsionspolitischen Instrumente eingesetzt, wohingegen auf der wirklich lokalen Ebene gegebenenfalls die im Rahmen von Schwerpunkt 3 vorgesehene Maßnahme für Dienstleistungen zur Grundversorgung zum Tragen käme und auf diese Weise die Verbindung zwischen der örtlichen und der regionalen Ebene hergestellt würde.

Bei der Entwicklung der Humanressourcen würde die Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums auf die Landwirte und Wirtschaftsakteure abzielen, die in die Bemühungen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft einbezogen sind. Die Bevölkerung der ländlichen Gebiete könnte im Rahmen eines von unten nach oben ausgerichteten Ansatzes unterstützt werden. Die Durchführung der Maßnahmen in diesem Bereich sollte in vollem Einklang mit den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie stehen, wie sie in den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung festgelegt sind, und kohärent mit den Maßnahmen sein, die aufgrund der nationalen Reformprogramme im Rahmen des Lissabon-Prozesses getroffen werden. Mit dem Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" sollen die Ziele von Lissabon in ihrer Allgemein- und Berufsbildungsdimension verwirklicht werden. Im Mittelpunkt dieses Programms steht das lebenslange Lernen, das sich auf alle Stufen und Arten von allgemeiner und beruflicher Bildung, auch in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Agrar-Lebensmittelsektor, erstreckt.

4. BERICHTERSTATTUNGSSYSTEM

Die neue Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums sieht eine strategische Begleitung der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Strategien vor. Grundlage für die Berichterstattung über den Durchführungsfortschritt wird der in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu erstellende Gemeinsame Rahmen für die Begleitung und Bewertung sein.

Der genannte Rahmen umfasst eine begrenzte Anzahl gemeinsamer Indikatoren und eine gemeinsame Methodologie. Ergänzt wird dies noch durch programmspezifische Indikatoren, die die besonderen Merkmale des jeweiligen Programmgebiets widerspiegeln.

Ein gemeinsamer Indikatorensatz wird eine Aggregierung der Outputs, Ergebnisse und Wirkungen auf EU-Ebene ermöglichen und einen Beitrag zur Bewertung des Fortschritts bei der Erreichung der gemeinschaftlichen Prioritäten leisten. Die Indikatoren für die Ausgangssituation werden, nachdem sie zu Beginn des Programmplanungszeitraums festgelegt worden sind, eine Ausgangsbewertung erlauben und die Grundlage für die Ausarbeitung der Programmstrategie bilden.

Es findet eine 1aufende Bewertungstätigkeit statt, die auf Programmebene eine Exante-Bewertung, eine Halbzeitbewertung und eine Expost-Bewertung sowie jede andere zur Verbesserung der Programmabwicklung und -auswirkung als zweckdienlich betrachtete Bewertungsmaßnahme umfasst. Hinzu kommen thematische Studien und Synthesebewertungen auf Gemeinschaftsebene sowie die Aktivitäten des Europäischen Netzwerks für ländliche Entwicklung, das ein Forum für Erfahrungsaustausch und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau im Hinblick auf die Bewertung in den Mitgliedstaaten bietet. Der Austausch bewährter Praktiken und die Verbreitung von Bewertungsergebnissen können einen wesentlichen Beitrag zur Wirksamkeit der ländlichen Entwicklung liefern. In diesem Zusammenhang sollte das europäische Netzwerk eine zentrale Rolle für die leichtere Anknüpfung von Kontakten spielen.

1 AB1. L ...vom ..., S. ...
2 AB1. L ...vom ..., S. ...
3 AB1. L ...vom ..., S. ...
4 AB1. L ...vom ..., S. ...
5 Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes, Tagungen des Europäischen Rates von Luxemburg 1997, Berlin
6 Die OECD-Definition stützt sich auf den Bevölkerungsanteil, der in ländlichen Gemeinden (d.h. mit weniger als 150 Einwohnern je km2) in einer bestimmten NUTS iii-Region lebt. Siehe Ausführliche Folgenabschätzung - SEK(2004) 931. Diese Definition ist die einzige international anerkannte Definition ländlicher Gebiete. in einigen Fällen berücksichtigt sie jedoch die in dichter bewohnten Gebieten lebende Bevölkerung nicht vollständig, insbesondere in Stadtrandgebieten.
7 Statistischer Anhang zum Frühjahrsbericht an den Europäischen Rat - SEK(2005) 160.
8 Gemessen am BiP auf der Grundlage der Kaufkraftparität.
9 Quelle: E-Business Market Watch iCT und e-Business, GD ENTR, Juli 2003.
10 KOM (2005) 84 endg., Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie, S. 2.
11 Quelle: Projekt iRENA, http://webpubs.eea.eu.int/content/irena/index.htm .
12 Eine Reihe von Leitindikatoren ist in der beigefügten aktualisierten Folgenabschätzung - SEK(2005) 914 - in Form von Karten dargelegt, die einen Überblick über die Anfangssituation geben, an der die Fortschritte gemessen werden können.
13 Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes, Europäischer Rat von Brüssel, 22. und 23. März 2005, Absatz 42.
14 Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes, Europäischer Rat von Brüssel, 16. und 17. Juni 1005, Anhang.
15 Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates - Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon - KOM (2005) 24 vom 2.2.2005.
16 in diesem Zusammenhang sollten auch die Arbeiten des Ständigen Agrarforschungsausschusses berücksichtigt werden.
17 Quelle: E-Business Market Watch iCT und e-Business, GD ENTR, Juli 2003.
18 KOM (2005) 229: "i2010 Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung".
19 KOM (2005) 229: "i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung".
20 KOM (2005) 24: "Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon ", S. 29.
21 KOM (2004) 415.
22 KOM (2004) 366: "Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU".
23 KOM (2005) 35: "Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung".
24 KOM (1998) 649: "Strategie der Europäischen Union für den Forstsektor", KOM (2005) 84: "Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie".
25 Bodenschutz, Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt, nachhaltiger Einsatz von Pestiziden, Luftverschmutzung, städtische Umwelt, nachhaltige Ressourcenverwendung sowie Abfallrecycling gemäß dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft. zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen erhöht werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten für Komplementarität und Kohärenz zwischen den Maßnahmen sorgen, die durch den EFRE, den Kohäsionsfonds, den ESF, den EFF und den ELER in einem bestimmten geografischen Gebiet und politischen Tätigkeitsfeld zu finanzieren sind. Die wichtigsten Leitprinzipien hinsichtlich der Abgrenzungslinie und der Koordinierungsmechanismen zwischen den durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen sollten auf der Ebene des als nationaler strategischer Bezugsrahmen dienenden einzelstaatlichen Strategieplans festgelegt werden.