Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Marktüberwachung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, den 9. Juni 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich Ihnen eine Stellungnahme der Bundesregierung zur


Mit vorzüglicher Hochachtung
Olaf Scholz

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Marktüberwachung - BR-Drs. 029/08(B) HTML PDF vom 23.05.2008 -Zu Abschnitt I, Nummer 1

Die Diskussionen zum Vorschlag der EU-Kommission über die Vorschriften zur Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten sind im ersten Halbjahr 2008 abgeschlossen und die gleichlautende Verordnung (EG) Nr. 765/2008 am 13.08.2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. In den Verhandlungen konnte seitens der Bundesregierung erreicht werden, dass eine Textpassage in der EG-Verordnung, die faktisch ein Verbot des GS-Zeichens bedeutet hätte, gestrichen wurde. Vielmehr wurde ein Erwägungsgrund aufgenommen der bestätigt, dass zusätzliche Zeichen neben der CE-Kennzeichnung

erlaubt sind, sofern diese zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen.

Da die Kommission mittlerweile in einer Studie zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Einführung eines europaweit einheitlichen Sicherheitszeichens keinen zusätzlichen Nutzen bringt, kann somit das GS-Zeichen auch künftig beibehalten werden.

Zu Abschnitt I, Nummer 2

Nachdem die Arbeiten auf europäischer Ebene zum so genannten New Legislative Framework (NLF) abgeschlossen sind, hat die Kommission angekündigt, die einschlägigen Binnenmarktrichtlinien an den NLF anzupassen. Die Bundesregierung wird die Forderung des Bundesrates in die Diskussionen zur Änderung dieser Richtlinien einbringen.

Zu den Abschnitten II, III (zweiter Anstrich) und IV

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) werden bei der anstehenden Novelle des GPSG berücksichtigt. Am 05.02.2009 hat das BMAS in einer Auftaktveranstaltung über das Vorhaben GPSG-Novelle informiert; bis Mitte des Jahres soll ein erster Referentenentwurf erarbeitet werden. Die Länder sind in diese Arbeiten frühzeitig durch eine Arbeitsgruppe des Arbeitsausschusses Marktüberwachung (AAMÜ) eingebunden.

Zu Abschnitt III (erster Anstrich)

Die Bundesregierung wurde vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat aufgefordert, das Verbraucherinformationsgesetz zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren (vgl. BR-Drs. 273/07 (PDF) vom 08.06.2007 S. 8; BT-Drs. 016/2035 vom 28.06.2006 S. 3). In diesem Rahmen wird von der Bundesregierung u. a. auch die Frage einer Ausweitung des Anwendungsbereiches auf technische Produkte bewertet.

Zu den Abschnitten V, VI und VII

Ende 2007 wurde beim BMAS eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, der Vertreter des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (aus den Ländern BY, BB, NI, HH), der Zollbehörden und der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie, der Finanzen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angehörten. Aufgabe war es, Vorschläge für eine Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des GPSG zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat Anfang 2009 ihre Arbeiten abgeschlossen und ein "Eckpunktepapier zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" vorgelegt.

Bei der Erarbeitung des Eckpunktepapiers sind die Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) und der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) zum Thema Produktsicherheit berücksichtigt worden. Das Eckpunktepapier wird derzeit von den Arbeitsgruppenmitgliedern ihrer jeweiligen politischen Ebene zur Billigung bzw. Kenntnisnahme vorgelegt; es soll im Mai im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden. Die Bundesregierung wird dem Bundesrat unverzüglich die Fundstelle übermitteln.