Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes

A.

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Juni 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B.

Der Bundesrat hat ferner die nachfolgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat begrüßt den Gesetzesbeschluss zur Änderung des Energiesteuergesetzes, mit dem der 350 Euro-Selbstbehalt und die Verbrauchsobergrenze von 10.000 Litern für zwei Jahre ausgesetzt werden, als wichtigen Beitrag zur Linderung der auch die Land- und Forstwirtschaft massiv treffenden negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alles daran zu setzen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe baldmöglichst Nutzen aus der Gesetzesänderung ziehen können. Eine erste Auszahlung soll noch im laufenden Jahr auf der Basis des Agrardieselverbrauchs des Jahres 2008 erfolgen. Die damit verbundene, dringend erforderliche Verbesserung der Liquidität kann wesentlich dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe und damit Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. Der Bundesrat sieht damit auch die von der EU im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geforderte Anreizwirkung der Maßnahme als gegeben.

Im Hinblick auf das Ziel einer dauerhaften Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten bezüglich der Energiebesteuerung ist der Bundesrat der Auffassung, dass die jetzt im Gesetz vorgesehene Befristung auf zwei Jahre nicht sachgerecht ist. Der Bundesrat spricht sich daher für eine Rücknahme von Selbstbehalt und Höchstgrenze beim Agrardiesel aus, solange eine europäische Harmonisierung in diesem Bereich nicht erfolgt ist.

In diesem Zusammenhang bekräftigt der Bundesrat seine mit der Änderung der Richtlinie 2003/96/EG erhobene Bitte an die Bundesregierung (BR-Drucksache 196/07(B) HTML PDF Ziffer 5), auch für den Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaues, der Forstwirtschaft und der Fischzucht auf eine Harmonisierung der Besteuerung von Gasöl auf EU-Ebene hinzuwirken und so die nicht binnenmarktkonformen Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. In einem ersten Schritt ist verstärkt auf den von der Kommission ursprünglich bereits 2008 vorzulegenden Bericht zu den Agrardieselvergünstigungen zu drängen.