Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. November 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: