Vorlage an den Bundesrat
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutschpolnischen Begegnungsschule "Willy-Brandt-Schule" in Warschau

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 11. August 2006
Die Bundeskanzlerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes das von der Bundesregierung beschlossene

Federführend ist das Auswärtige Amt.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel


*) Das Bundeskanzleramt hat mitgeteilt, dass mit dieser Vorlage die Bundesrats-Drucksache 428/06 (PDF) erledigt ist.

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutschpolnischen Begegnungsschule "Willy-Brandt-Schule" in Warschau

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Polen, im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet -

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13


Geschehen zu Warschau
am 01. September 2005
in zwei Urschriften, jede in deutscher und polnischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.


Für die Regierung der Für die Regierung der
Bundesrepublik Deutschland
Republik Polen

Protokoll I
zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutschpolnischen Begegnungsschule "Willy-Brandt-Schule" in Warschau

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Polen anerkennen die Schule als zweisprachige nichtöffentliche Begegnungsschule, die in ihren Befugnissen öffentlichen Schulen in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Polen gleichgestellt ist. Grundlage für die Anerkennung sind folgende vereinbarte Struktur und Bedingungen:

Protokoll II
zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland Und der Regierung der Republik Polen über die Gründung der deutschpolnischen Begegnungsschule "Wiily-Brandt-Schule" in Warschau

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass folgende im Abkommen und im Protokoll I enthaltene deutsche und polnische Begriffe gleichbedeutend sind und als gleichwertig anerkannt wurden:

Deutsche Fassung