Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
(Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 193. Sitzung am 29. September 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/9848 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG) - Drucksache 18/8960 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. § 13 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

"Hat der Händler Kenntnis davon oder Grund zu der Annahme, dass ein von ihm auf dem Markt bereitgestelltes Gerät nicht den Anforderungen dieses Gesetzes genügt, sorgt er dafür, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität herzustellen."

2. In § 16 werden nach den Wörtern "von dieser Norm" die Wörter "oder Teilen davon" eingefügt.

3. § 19 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

"Auf eine solche Nutzungsbeschränkung ist - gegebenenfalls auch auf der Verpackung - eindeutig hinzuweisen."

4. In § 28 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "das Gespräch" durch die Wörter "der Inhalt der Kommunikation" ersetzt.

Fristablauf: 04.11.16
Erster Durchgang: Drucksache. 240/16 (PDF)