Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
(2. GGVSEÄndV)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Schreiben vom 16. August 2006 zu der oben genannten Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen.

Der Bundesrat hatte folgende Entschließung (Drucksache 889/04(B) HTML PDF ) gefasst:

Zu § 6 Abs. 11 GGVSE

Der Bundesrat fordert die Regierung auf, die Einrichtung eines bundesweit zentralen Registers über die nach Unterabschnitt 8.2.1 ADR ausgegebene Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer voranzutreiben, das von den mit der Kontrolle von Gefahrguttransporten befassten Behörden 24 Stunden täglich abgefragt werden kann."

Das BMVBS hat diese Forderung mit den Ländern erörtert, um den tatsächlichen Bedarf einer 24-Stunden-Verfügbarkeit zu ermitteln. Der Bund/Länder-Fachausschuss "Beförderung gefährlicher Güter" hat sich in seinen Sitzungen am 10./11.05.2005 und 25./26.05.2005 mit dieser Entschließung mit folgendem Ergebnis befasst (Auszug aus dem Sitzungsprotokoll liegt bei):

In der Maisitzung des BLFA-GG hat die Vertreterin des DIHK mitgeteilt, dass bisher keine Notwendigkeit für eine 24-Stunden-Abfrage gesehen wurde. Im Ergebnis der Erörterungen wurde von den Besprechungsteilnehmern keine Notwendigkeit für ein Verzeichnis mit 24-stündiger Verfügbarkeit gesehen. Der anwesende Vertreter des BMI wurde jedoch gebeten zu prüfen, ob aus Sicht des BMI eine derartige Verfügbarkeit erforderlich sei.

In der Herbstsitzung des BLFA-GG lag dazu eine Stellungnahme des BMI vor. Nach Prüfung hatte das Bundeskriminalamt dem BMI mitgeteilt, dass eine 24-Stunden täglich verfügbare Online-Abfrage auf das Verzeichnis gültiger Schulungsbescheinigungen der Gefahrgutfahrer zwar zusätzliche Abklärungsmöglichkeiten eröffnen würde, hiervon jedoch kein wesentlicher Sicherheitsgewinn zu erwarten sei. Demgemäß wird von Seiten des Bundes kein Bedarf für eine 24-Stunden-Verfügbarkeit gesehen. Die Besprechungsteilnehmer bestätigten dies aus Sicht der Länder.

Auszug aus dem Ergebnisvermerk des BLFA-GG I/ 2005 010/11.05.2005

6.2: § 6 Abs. 11 Nr. 4 - Verzeichnis gültiger Schulungsbescheinigungen

Arbeitsunterlage: keine

Im Bundesrat wurde eine Entschließung angenommen, nach der das Verzeichnis gültiger Schulungsbescheinigungen 24 Stunden täglich verfügbar sein soll. Dies ist nach dem ADR nicht vorgesehen. Die Vertreterin des DIHK teilt mit, dass bisher keine Notwendigkeit für eine 24-Stunden-Abfrage gesehen wurde. Im Ergebnis der Erörterungen wird von den Besprechungsteilnehmern keine Notwendigkeit für ein Verzeichnis mit 24-stündiger Verfügbarkeit gesehen. Der Vertreter des BMI wird gebeten zu prüfen, ob aus Sicht des BMI eine derartige Verfügbarkeit erforderlich sei. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im nächsten BLFA-GG erneut erörtert.

Auszug aus dem Ergebnisvermerk des BLFA-GG 0II/2005 am 25./26.10 2005

6.2 § 6 Abs. 11 Nr. 4 - Verzeichnis gültiger Schulungsbescheinigungen

Arbeitsunterlage: TOP 6.2 aus BLFA-GG I/2005

Aus einer Stellungnahme des BMI vom 23.10.2005 geht hervor, dass das Bundeskriminalamt mitgeteilt hat, das eine 24-Stunden täglich verfügbare Onlineabfrage auf das Verzeichnis gültiger Schulungsbescheinigungen der Gefahrgutfahrer zwar zusätzliche Abklärungsmöglichkeiten eröffnen würde, hiervon jedoch kein wesentlicher Sicherheitsgewinn zu erwarten sei. Demgemäß wird von Seiten des Bundes kein Handlungsbedarf gesehen. Die Besprechungsteilnehmer bestätigen dies aus Sicht der Länder.